SPRIND EUDI-Wallet Sandbox Nutzungsbedingungen¶
1. Geltungsbereich¶
1.1 Die Sandbox soll vertrauenden Parteien, Ausstellern von EAA und vergleichbaren Akteuren (“EUDIW-Partner”) dabei helfen, ihre Dienste im Einklang mit dem nationalen EUDI-Wallet-Ökosystem zu erkunden, zu testen, vorzubereiten und zu implementieren.
1.2 Die Sandbox wird von SPRIND GmbH, Lagerhofstraße 4, 04103 Leipzig, Deutschland (nachfolgend “Betreiberin”) zur Verfügung gestellt. Die Benutzung der Sandbox ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig.
\ Diese Nutzungsbedingungen regeln, ihre wirksame Einbeziehung vorausgesetzt, das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere die Rechte und Pflichten den EUDIW-Partnern im Zusammenhang mit der Nutzung der Sandbox des deutschen EUDI Wallet Ökosystems* *(“Sandbox”). Die Online-Inhalte sind Eigentum der Betreiberin, soweit nichts anderes geregelt ist.
Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der mit der Testumgebung einhergehenden Dienste. Für andere Leistungen der Betreiberin gelten diese nur, wenn im Zusammenhang mit der betreffenden Leistung ausdrücklich auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird.
1.3 Die Sandbox befindet sich noch in einem Testzustand. Der EUDIW-Partner muss davon ausgehen, dass noch nicht alle Produkteigenschaften vollständig funktionsfähig sind. Sie ist nicht für den produktiven oder wirtschaftlichen Einsatz geeignet. Der Einsatz dieser Sandbox erfolgt deshalb auf eigenes Risiko des EUDIW-Partners.
1.4 Die Nutzungsbedingungen der Betreiberin gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des EUDIW-Partners finden keine Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Betreiberin schriftlich anerkannt worden sind. Selbst wenn die Betreiberin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des EUDIW-Partners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.5 Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen.
Änderungen werden dem EUDIW-Partner mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Kommunikationskanäle der Sandbox) unter Mitteilung des Inhalts der Änderungen bekannt gegeben.
Die Änderungen gelten als von dem EUDIW-Partner angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Die Betreiberin wird den EUDIW-Partner in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
Widerspricht der EUDIW-Partner den Änderungen, haben beide Parteien das Recht, das Nutzungsverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der Zugang zur Sandbox gesperrt.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen in anderen Sprachen dienen ausschließlich Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
1.7 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Nutzungsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Umfang der Sandbox & Vertragsschluss¶
2.1 Der Zweck der Sandbox besteht darin, Anwendungsfälle zu entwickeln, zu erproben und Konformitätstests durchzuführen. So sollen EUDIW-Partner auf eine Produktionsumgebung vorbereitet werden. Die Sandbox ist Teil des deutschen EUDI-Wallet-Ökosystems und wird auch nach dem produktiven Start des Hauptangebots weiter bestehen. Sie dient als Testumgebung für verschiedene EUDIW-Partner (z. B. vertrauende Parteien, Aussteller von EAA, Wallet-Anbieter, Vertrauensdiensteanbieter), um sicherzustellen, dass ihre Implementierungen funktionieren, konform und interoperabel sind, und um Betriebsabläufe zu testen.
2.2 Die Sandbox als Testumgebung umfasst die folgenden Inhalte:
- Zugang zu der von der Betreiberin bereitgestellten nationalen “EUDI Wallet”-App
- Zugang zum durch den Betreiber bereitgestellten Aussteller von PID
- Zugang zur German EUDI Ecosystem Sandbox Registrar API inkl. Zugangszertifikat für Wallet-Anfragen
- Zugang zu einem Kommunikationskanal für Austausch mit anderen EUDIW-Partnern und Ansprechpartnern der Betreiberin
2.3 Die Nutzung der Sandbox-Dienste erfolgt derzeit unentgeltlich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine dauerhaft kostenlose Bereitstellung. Die Betreiberin behält sich vor, die Dienste künftig gegen Entgelt anzubieten. Eine Umstellung auf ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis bedarf der gesonderten, ausdrücklichen Zustimmung des registrierten EUDIW-Partners. Sollte der EUDIW-Partner der Einführung einer Vergütung nicht zustimmen, endet das Nutzungsrecht automatisch und fristlos mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kostenpflicht.
2.4 Die Registrierung über das Registrierungsformular gilt als eine an die Betreiberin gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Nutzung der Sandbox. Der tatsächliche Vertrag zur Nutzung der Sandbox kommt erst durch die Annahme des durch die Betreiberin im Zuge des Onboarding-Verfahrens gestellten Angebots zustande. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, die Registrierungsanfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen; ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Sandbox besteht nicht.
2.5 Die Nutzung der Sandbox ist beschränkt auf die Anzahl der bei der Betreiberin registrierten Nutzer. Die Weitergabe von Zugängen ist untersagt. Werden weitere Zugänge benötigt, müssen diese bei der Betreiberin registriert werden.
2.6 Der Zugang zu der Sandbox führt nicht automatisch zu einem späteren Zugang zu der Produktionsumgebung.
3. Nutzung der Sandbox¶
3.1 Die erwünschte Nutzung der Sandbox sieht das Testen der Kompatibilität der für die eigenen Anwendungsfälle entwickelten technischen Lösungen mit dem EUDI-Wallet-Ökosystem vor. Von dem EUDIW-Partner wird ein kooperatives Testverhalten erwartet. Dies beinhaltet insbesondere die Rücksichtnahme darauf, dass das System möglicherweise noch nicht fehlerfrei ist, die aktive Meldung technischer Probleme sowie einen ressourcenschonenden Umgang mit der bereitgestellten Infrastruktur, um die Testaktivitäten anderer Teilnehmer nicht durch unverhältnismäßige Systemlast zu beeinträchtigen. Die Betreiberin untersagt ausdrücklich Nutzungsweisen, die zu einer ungewöhnlichen Belastung der angebotenen Testumgebung sowie Beeinträchtigung der Nutzung und Systeme anderer Nutzer führen oder darauf ausgelegt sind, technische Schwachstellen aufzudecken (z. B. “Penetration Testing”), außer im Rahmen einer von der Betreiberin definierten Vulnerability Disclosure Policy. Darüber hinaus begrüßt die Betreiberin Hinweise, Feedback sowie gegenseitigen Austausch über die angebotenen Kommunikationskanäle.
3.2 Der EUDIW-Partner ist zur Erhebung und Übermittlung technischer Kennzahlen und anonymisierter Statistiken in einer von der Betreiberin vorgegebenen Art und Weise verpflichtet. Dies dient der Verbesserung des Angebots.
3.3 Es dürfen ausschließlich Testdaten verwendet werden. Die Nutzung von echten personenbezogenen Daten ist strikt untersagt („No Real Data Policy“).
4. Gewährleistung & Verfügbarkeit¶
4.1 Bei der Sandbox handelt es sich um die Bereitstellung einer technischen Testumgebung, die dabei helfen soll, Anwendungsfälle und die Nutzung der technischen Infrastruktur rund um die EUDI Wallet zu testen. Die angebotenen Services werden deshalb ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit oder Qualität und ohne die Vereinbarung der Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Anwendung fehlerfrei funktioniert und unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Services ist nicht geschuldet. Die Betreiberin ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde und ein Schadensrisiko darstellt.
4.2 Die Betreiberin kann die angebotenen Services zu jeder Zeit einschränken oder wegen Wartung sowie Updates offline nehmen.
4.3 Die Betreiberin garantiert keinen technischen Support. Die angebotene Unterstützung richtet sich nach den verfügbaren Kapazitäten und stellt eine freiwillige Leistung dar. Ein Anspruch auf einen bestimmten Supportumfang oder Reaktionszeiten (SLA) besteht nicht.
4.4 Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die Testergebnisse der Sandbox die tatsächliche technische oder wirtschaftliche Machbarkeit oder die spätere Produktreife des Anwendungsfalls des EUDIW-Partners widerspiegeln. Selbst wenn die Sandbox die technische Funktionsfähigkeit eines Anwendungsfalls suggeriert, trägt der EUDIW-Partner das ausschließliche Risiko dafür, dass ihr Use Case in der Produktionsumgebung oder unter realen Bedingungen nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Die Betreiberin haftet nicht für Fehlinvestitionen oder Fehlplanungen, die auf den Ergebnissen der Sandbox basieren.
4.5 Die Betreiberin erbringt im Rahmen der Sandbox und über die angebotenen Kommunikationskanäle keine Rechts-, Steuer-, Fach- oder Unternehmensberatung (Consulting). Die zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumentationen und der Community-Austausch dienen lediglich dem technischen Test und der Unterstützung. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des EUDIW-Partners die technische, rechtliche und geschäftliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit ihrer spezifischen Anwendung zu prüfen und sicherzustellen, dass diese den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften entspricht.
5. Vertraulichkeitsklausel¶
5.1 Der EUDIW-Partner verpflichtet sich, alle technischen, betrieblichen und geschäftlichen Informationen, die sie im Rahmen des Sandbox-Zugangs von der Betreiberin erhält (insbesondere Zugangsdaten, nicht-öffentliche Dokumentationen zur EUDI-Wallet sowie Informationen über Sicherheitslücken oder Bugs), streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erreichung des Vertragszwecks (Testung der Interoperabilität) zwingend erforderlich, die Betreiberin hat schriftlich zugestimmt oder die Informationen wurden durch die Betreiberin bereits veröffentlicht oder sind auf andere Weise öffentlich.
5.2 Die Betreiberin stellt einen Kommunikationskanal (z. B. Mattermost) bereit, in dem sich verschiedene Teilnehmer der Sandbox austauschen können. Um einen offenen Austausch zu fördern und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu wahren, gilt für die Nutzung dieses Kanals und die Verwertung der dort erlangten Informationen Folgendes:
- Inhaltliche Nutzung: Dem EUDIW-Partner ist es gestattet, die im Kanal geteilten fachlichen Informationen und Erkenntnisse für eigene Testzwecke zu nutzen.
- Vertraulichkeit Dritter: Die Existenz und Teilnahme anderer spezifischer Unternehmen oder Organisationen an der Sandbox und den zugehörigen Kommunikationskanälen gilt als vertrauliche Information. Das Erstellen von Teilnehmerlisten oder Screenshots, die Nutzernamen oder Firmenzugehörigkeiten zeigen, und deren Weitergabe an Dritte ist untersagt.
5.3** **Der EUDIW-Partner ist sich bewusst, dass der Support-Channel für einen weiteren Teilnehmerkreis zugänglich ist. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des EUDIW-Partners keine eigenen Geschäftsgeheimnisse, sensiblen Daten oder vertraulichen Interna im Channel zu posten. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen, die der EUDIW-Partner proaktiv teilt.
6. Datenschutz¶
Die Regelungen und Erklärungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Sandbox befinden sich in unserem Datenschutzhinweis. Dieser ist abrufbar unter https://gitlab.opencode.de/bmi/eudi-wallet/eidas2/-/blob/main/00_terms_privacy__participation/250513_Hinweise_Datenschutz.pdf?ref_type=heads.
7. Haftung¶
7.1 Die Betreiberin haftet bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Garantie beruhen, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Sandbox befindlichen Informationen. Verweise auf Links zu Webseiten Dritter bedeuten nicht, dass sich SPRIND die hinter dem Link liegenden Inhalte zu eigen macht.
7.3 Weiterhin haftet die Betreiberin nach den gesetzlichen Regelungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und/oder für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Testdaten, Konfigurationen oder entgangenem Gewinn.
8. Schadloshaltung¶
Der EUDIW-Partner stellt die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die durch die schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsbedingungen entstehen. \ Dies gilt insbesondere bei:
- Verstoß gegen die “No Real Data Policy” und daraus resultierende datenschutzrechtliche Forderungen.
- Missbräuchliche Nutzung der API und daraus resultierende Schäden oder den Systemen Dritter.
- Verletzung von Urheber- oder anderen Schutzrechten oder anderen Rechtsgütern Dritter durch Inhalte, die in für den Austausch eingerichteten Kommunikationskanälen oder anderen Wegen geteilt werden.
9. Beendigung und Sperrung des Zugangs¶
9.1 Das Nutzungsverhältnis zwischen dem EUDIW-Partner als Nutzerin und der Betreiberin bezüglich der Sandbox endet:
- mit vollständiger Einstellung des Angebots der Sandbox.
- mit Kündigung durch die Betreiberin oder durch den EUDIW-Partner aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen.
- aufgrund einer außerordentlichen Kündigung durch die Betreiberin wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen oder aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- durch Löschung der Nutzer-Zugänge durch den EUDIW-Partner.
9.2 Die Betreiberin ist berechtigt, den Zugriff des EUDIW-Partners auf die Sandbox-Dienste (einschließlich API, EUDI-Wallet App und Kommunikationskanäle) nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Betreiberin feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass der EUDIW-Partner:
- gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat, insbesondere durch die Verwendung echter personenbezogener Daten ("No Real Data Policy");
- Sicherheitsrichtlinien verletzt hat (z. B. Weitergabe von API-Keys, unautorisierte Lasttests); oder
- andere Richtlinien verletzt hat, die mit der Nutzung der Sandbox in Verbindung stehen (z. B. der Use Policy für die Kommunikation der EUDIW-Partner untereinander).
9.3** **Die Betreiberin ist ferner berechtigt, den Zugriff auf die Sandbox oder Teile davon jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beenden oder einzuschränken, insbesondere aus folgenden Gründen:
- Auf Anordnung von Vollzugsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen staatlichen Stellen (z. B. BSI, EU-Kommission);
- Auf Wunsch des EUDIW-Partners (z. B. Account-Löschung);
- Aufgrund der Einstellung, Änderung oder des "Resets" der Sandbox-Umgebung (z. B. Ende der Beta-Phase, Löschung aller Testdaten zu Wartungszwecken);
- Bei unerwarteten technischen Schwierigkeiten oder Sicherheitsvorfällen, die den Weiterbetrieb gefährden; oder
- Bei längerer Inaktivität des Accounts des EUDIW-Partners.
10. Schlussbestimmungen¶
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Plattform zwischen der Betreiberin und dem EUDIW-Partner ist Leipzig, wenn sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Letzte Aktualisierung am 22. Januar 2026