FAQ
1. EUDI-Wallets
1.1 Was sind EUDI-Wallets?
European Digital Identity Wallets (EUDI-Wallets, Brieftaschen für Europäische Digitale Identitäten) sind digitale Brieftaschen, die es Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen ermöglichen, sich in der Europäischen Union (EU) sicher gegenüber der Verwaltung und Unternehmen zu identifizieren. Neben Identitätsnachweisen können in den EUDI-Wallets eine Vielzahl weiterer digitaler Nachweise gespeichert und verwaltet werden, wie etwa der Führerschein, Bildungs- und Gesundheitsnachweise, Meldebescheinigungen oder etwa Reisedokumente. Bei Bedarf können diese Nachweise zur Authentifizierung oder zum Vorzeigen gegenüber Dritten wie zum Beispiel Behörden, Banken etc. genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger werden EUDI-Wallets zudem für die Durchführung qualifizierter elektronischer Signaturen einsetzen können.
Jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, seinen Bürgerinnen und Bürgern bis 2027 mindestens eine EUDI-Wallet kostenlos zur Verfügung stellen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Interoperabilität. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre deutsche EUDI-Wallet auch im EU-Ausland verwenden können. So wird es einfacher, im EU-Ausland zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, da digitale Nachweise und Dokumente überall in der EU akzeptiert werden.
1.2 Welche Vorteile bieten EUDI-Wallets?
EUDI-Wallets bieten mehrere Vorteile für Bürgerinnen und Bürger:
-
Zentrale Verwaltung: Alle wichtigen Dokumente und Nachweise werden an einem Ort digital gespeichert.
-
Datenhoheit: Die Nutzenden entscheiden selbst, welche Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dadurch werden nur die für den jeweiligen Dienstleister notwendigen persönlichen Daten offengelegt, was das Risiko der Erstellung von gefälschten Persönlichkeitsprofilen deutlich minimiert.
-
Erhöhte Datensouveränität: Die Wallet stärkt den Datenschutz und die Privatsphäre, da Nutzende die Kontrolle über ihre Daten behalten und jeweils im konkreten Anwendungsfall entscheiden können, welche Daten sie Preis geben.
-
Komfort: Die Wallets werden auf allen gängigen Smartphones verfügbar sei. Behördengänge oder Vertragsabschlüsse können orts- und zeitunabhängig erfolgen.
-
Online und offline nutzbar: Auch ohne Internetverbindung können die in der Wallet gespeicherten Nachweise verwendet werden. Dadurch entfällt das Mitführen von physischen Dokumenten wie Ausweisen oder Führerscheinen.
-
EU-weite Anerkennung: Die Wallets können in allen EU-Ländern genutzt werden. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre deutsche EUDI-Wallet im EU-Ausland ebenso verwenden können. So wird es einfacher, im EU-Ausland zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, da digitale Nachweise und Dokumente überall in der EU akzeptiert werden.
1.3. In welchen Anwendungsbereichen können die EUDI-Wallets zum Einsatz kommen?
Die EUDI-Wallet kann in vielen Alltagssituationen eingesetzt werden:
-
Digitale öffentliche Dienste: z. B. bei der Beantragung von Reisedokumenten oder der Einreichung von Steuerunterlagen.
-
Elektronische Signaturen: Verträge und offizielle Dokumente können rechtssicher elektronisch unterschrieben werden.
-
Private Dienste: z. B. die Eröffnung eines Bankkontos, Online-Zahlungen, die Registrierung von SIM-Karten oder das Vorlegen von Führerscheinen, Zeugnissen, Gesundheitsdaten und anderen amtlichen Dokumenten bei der Bewerbung, beim Arztbesuch, beim Abschluss von Verträgen oder bei Versicherungsnachweisen. Überall dort, wo es darum geht, sich ausweisen zu müssen.
Weitere Informationen zu möglichen zukünftigen Anwendungsfällen finden sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
1.4 Wird die Nutzung einer EUDI-Wallet verpflichtend sein?
Nein, die Nutzung der EUDI-Wallets bleibt freiwillig. In Deutschland haben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, Behördengänge persönlich zu erledigen oder den Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion = eID – electronic Identification) sowie die BundID zu nutzen. Diese Identifikationsmethoden stehen parallel zur EUDI-Wallet zur Verfügung, um individuelle Wahlfreiheit zu gewährleisten.
1.5 Wie wird die Sicherheit der persönlichen Daten gewährleistet?
Die Sicherheit der Daten in den EUDI-Wallets wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt:
-
Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung: Fortschrittliche Verschlüsselungstechniken und mehrstufige Authentifizierung sorgen dafür, dass nur berechtigte Personen auf die Wallet zugreifen können.
-
Datenminimierung: Die Nutzenden kontrollieren, welche Informationen sie teilen. Funktionen wie selektive Offenlegung oder sogenannte Zero-Knowledge-Proofs (Nachweise ohne Offenlegung unnötiger Daten) ermöglichen es, nur die nötigen Daten weiterzugeben.
-
Kein Tracking oder Profiling: Es soll keine Verfolgung oder Erstellung von Nutzungsprofilen stattfinden.
-
Transparenz und Kontrolle: Über ein Datenschutz-Dashboard (eine Oberfläche zur Verwaltung und Kontrolle der geteilten Daten) können die Nutzenden jederzeit einsehen, welche Daten geteilt wurden, und Löschanfragen stellen.
-
Rechtliche Konformität: Die Wallet entspricht den europäischen Datenschutzvorschriften und wird regelmäßig geprüft.
1.6 Wer wird die EUDI-Wallets bereitstellen?
Nach der novellierten eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung zur digitalen Identifizierung und Vertrauensdiensten – eIDAS 2.0) sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, EUDI-Wallets bereitzustellen oder Wallets von nicht-staatlichen Anbietern zu zertifizieren. In Deutschland wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bis 2027 eine staatliche EUDI-Wallet anbieten (Pressemitteilung). Auch nicht-staatliche Anbieter können eigene Wallets entwickeln, die den Anforderungen der EU sowie einem deutschen Zertifizierungsschema entsprechen, das sich aktuell in Entwicklung befindet. Jede Wallet wird geprüft und muss zertifiziert werden, bevor sie genutzt werden kann. So haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, aus verschiedenen geprüften und sicheren Anbietern die für sie passende Wallet zu wählen.
1.7 Wann wird die staatliche EUDI-Wallet für Deutschland nutzbar sein?
Die staatliche EUDI-Wallet wird voraussichtlich ab Anfang 2027 als App für Smartphones verfügbar sein. Der genaue Zeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren, wie technischen Entwicklungen und regulatorischen Vorgaben, ab.
1.8 In welchem Verhältnis steht die EUDI-Wallet zur bereits bestehenden BundID und dem Online-Ausweis?
Inhaberinnen und Inhaber des Personalausweises, einer eID Karte und der eAT verfügen bereits über einen einsatzbereiten Online-Ausweis. Der Online-Ausweis ermöglicht nach einmaligem Einlesen mittels NFC-Schnittstelle im Smartphone die Nutzung der deutschen EUDI-Wallet. Durch die vielseitigen Funktionen der EUDI-Wallet ist mehr als nur eine Identifizierung mit dem Smartphone möglich. Die BundID hingegen ist das zentrale Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger mit denen Dienste in der Verwaltung genutzt werden können. Sowohl der Online-Ausweis als auch die EUDI-Wallet werden die Erstellung eines BundID-Kontos ermöglichen, wodurch Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Verwaltungsleistungen mit hohen Sicherheitsanforderungen erhalten.
1.9 Was ist das EUDI-Wallet Ökosystem?
Das EUDI-Wallet Ökosystem besteht aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, die für die Bereitstellung und Nutzung der Wallet verantwortlich sind:
-
Nutzende: Bürgerinnen und Bürger verwenden die EUDI-Wallet, um ihre Identität digital zu verifizieren, eine Vielzahl von Nachweisen zu verwalten, digitale Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und um qualifizierte elektronische Signaturen durchzuführen.
-
Anbieter von Wallets: Staatliche und nicht-staatliche Organisationen, die EUDI-Wallets bereitstellen.
-
Anbieter von qualifizierten und nicht-qualifizierten Nachweisen: Organisationen, die verifizierte Nachweise von Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel Altersangaben, Meldebescheinigungen oder Bildungsnachweise.
-
Vertrauensdiensteanbieter: Stellen zum Beispiel elektronische Unterschriften und Zeitstempel aus, die die Echtheit und Unveränderbarkeit von Dokumenten bestätigen.
-
Dienstleister: Unternehmen und Institutionen, die die EUDI-Wallet zur Überprüfung der Identität von Nutzern einsetzen, z. B. bei der Registrierung von SIM-Karten, der Eröffnung von Bankkonten oder bei der Überprüfung von Reisedokumenten.
-
Regulierungsbehörden: Institutionen, die sicherstellen, dass die EUDI-Wallets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Sicherheitsstandards einhalten. In Deutschland ist dies das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
-
Technische Infrastruktur: Die technischen Systeme und Plattformen, die den sicheren Betrieb und die Interoperabilität der Wallets gewährleisten.
2. Architektur- & Konsultationsprozess
2.1. Was ist der Architektur- & Konsultationsprozess?
Der Architektur- & Konsultationsprozess wurde ins Leben gerufen, um das Ökosystem für eine sichere, nutzungsfreundliche und datenschutzkonforme digitale Identitätslösung – die EUDI-Wallet – für Deutschland zu entwickeln.
Ziel des Prozesses ist es, eine prototypische eIDAS-Infrastruktur zu schaffen sowie ein neues Konzept zur Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung (electronic Identification, Authentification and trust Services) zu erarbeiten. Diese Verordnung legt einheitliche Standards für die elektronische Identifizierung und Authentifizierung in der EU fest und soll eine nahtlose Nutzung digitaler Identitäten über nationale Grenzen hinweg ermöglichen.
Im Zentrum des Prozesses steht das Ziel, eine möglichst breite Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung des EUDI-Wallet-Ökosystems zu ermöglichen.
Dieser Prozess wird durch regelmäßige Beteiligungsformate wie Workshops, Konsultationen und einen Innovationswettbewerb unterstützt, an denen sich alle Interessierten aktiv beteiligen können.
2.2 Was bedeutet der Architektur- und Konsultationsprozess?
Der Architektur- und Konsultationsprozess besteht aus zwei zentralen Komponenten, die eng miteinander verknüpft sind: Architektur und Konsultation.
Architektur: Die technische Planung und Gestaltung der EUDI-Wallet stehen im Mittelpunkt der architektonischen Arbeit. Wichtige Aspekte sind:
-
Technische Struktur: Die Wallet muss mit bestehenden Systemen wie dem deutschen eID-System kompatibel sein und eine sichere digitale Identifizierung ermöglichen
-
Sicherheitsmechanismen: Robuste Verschlüsselungstechnologien und Authentifizierungsmethoden sorgen dafür, dass die Identitätsdaten der Nutzenden geschützt und sicher übertragen werden.
-
Iterative Entwicklung: Die Architektur wird in Schritten weiterentwickelt und durch Feedback und Tests kontinuierlich angepasst, um den Datenschutz und die Nutzungsfreundlichkeit zu optimieren.
Konsultation: Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und verschiedener Interessengruppen ist essenziell, um sicherzustellen, dass die EUDI-Wallet den Bedürfnissen und Bedarfen der Nutzenden gerecht wird. Dabei werden verschiedene Konsultationsformate genutzt:
-
Workshops und offene Sprechstunden: Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute können Feedback zu Sicherheit, Funktionalität und Nutzbarkeit geben und sich an einem Austausch auf Augenhöhe zur Vorbereitung von Entscheidungen beteiligen.
-
Arbeitsgruppe Ecosystem Governance and Operating Models: Ziel ist die Entwicklung und Diskussion von Ideen zu nationalen Rahmenbedingungen für das EUDI-Wallet-Ökosystem.
-
Interviews: Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen haben in qualitativen Interviews die Möglichkeit, die Erwartungen, Bedenken und Ideen aus der Gesellschaft zur Nutzung der EUDI-Wallets anzusprechen.
-
Transparenter Entwicklungsprozess: Über Plattformen wie OpenCoDE können jederzeit Kommentare und Anregungen eingereicht werden. Dies schafft Vertrauen und gewährleistet, dass verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden.
-
Integration des Feedbacks: Die Rückmeldungen aus den Konsultationen fließen direkt in die technische Architektur ein und beeinflussen die weitere Entwicklung der Wallet.
Durch diese Verknüpfung von technischer Planung und öffentlicher Konsultation wird sichergestellt, dass die EUDI-Wallet sowohl den höchsten Sicherheitsstandards entspricht als auch nutzungsfreundlich und inklusiv ist.
2.3 Wer sind die zentralen Akteurinnen und Akteure im Prozess?
Der Architektur- und Konsultationsprozess zur Entwicklung der EUDI-Wallet wird von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus staatlichen Institutionen, der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft sowie Privatpersonen getragen. Diese Akteurinnen und Akteure arbeiten zusammen, um eine sichere, datenschutzkonforme und nutzungsfreundliche Wallet zu schaffen.
Staatliche Institutionen:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Führt den Prozess und stellt sicher, dass die EUDI-Wallet den Anforderungen der eIDAS 2.0-Verordnung entspricht.
-
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND): Unterstützt die technische Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet, verantwortet den Innovationswettbewerb Funke „EUDI Wallet Prototypes“ und entwickelt im Rahmen des Konsultationsprozesses das EUDI-Wallet-Ökosystem.
-
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Definiert die Sicherheitsstandards und zertifiziert sowohl die staatliche als auch nicht-staatliche Wallets
-
Bundesdruckerei: Bringt Expertise in der digitalen Identifikation ein.
-
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Überwacht die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien.
Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure:
- Datenschutzorganisationen, Verbände und Forschungsinstitute: Stellen sicher, dass der Prozess den Anforderungen an Datenschutz und digitale Teilhabe entspricht und bringen wichtiges Hintergrundwissen zu Bedarfen und Bedürfnissen spezifischer Zielgruppen und späterer Wallet-Nutzenden ein, die essenziell für die Entwicklung der EUDI-Wallet sind.
Privatwirtschaft:
- Technologieunternehmen und Start-ups: Entwickeln nutzungsfreundliche Anwendungen für EUDI-Wallets und innovative technische Lösungen für die sichere Nutzung und Verwaltung digitaler Identitäten.
Privatpersonen:
- Bürgerinnen und Bürger spielen eine zentrale Rolle im Konsultationsprozess. Sie können sich aktiv über Workshops, offene Sprechstunden und die Plattform OpenCoDE einbringen. Diese direkte Mitwirkung ist essenziell, um sicherzustellen, dass die EUDI-Wallet den Anforderungen der Nutzenden gerecht wird und eine breite Akzeptanz findet.
Durch diese Zusammenarbeit von Institutionen, Unternehmen und der Öffentlichkeit wird eine ganzheitliche Lösung entwickelt, die sowohl sicher als auch nutzungsfreundlich ist.
2.4 Wie läuft der Prozess ab und wie können sich Interessierte beteiligen?
Der Architektur- und Konsultationsprozess zur Entwicklung der EUDI-Wallet folgt einem klar strukturierten Ablauf, der von der technischen Entwicklung bis zur öffentlichen Beteiligung reicht. Der Prozess stellt sicher, dass verschiedene Interessengruppen, darunter Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Fachleute, in alle Phasen der Entwicklung eingebunden werden.
Bestandteile des Prozesses:
-
Einreichung von Positionspapieren: Der Prozess begann im Juni 2023 mit der Aufforderung an Interessengruppen, Positionspapiere einzureichen. Über 60 Gruppen legten ihre Perspektiven und Vorschläge zur Entwicklung der EUDI-Wallet vor. Diese Papiere bilden die Grundlage für die erste Architekturversion.
-
Workshops und öffentliche Konsultationen: Regelmäßig finden Workshops und andere öffentliche Konsultationsformate statt, bei denen Interessierte ihre Ideen und Anregungen einbringen können. Hier werden wichtige Themen wie Sicherheit, Nutzendenfreundlichkeit und Anwendungsfälle der EUDI-Wallet diskutiert. Ein Beispiel ist die Konsultation vom 9. Oktober 2024 mit über 120 Teilnehmenden.
-
SPRIND-Innovationswettbewerb „Funke EUDI Wallet Prototypes“: Seit April 2024 arbeiten ausgewählte Teams im Rahmen des SPRIND-Innovationswettbewerbs an Prototypen, um technische Herausforderungen bei der Entwicklung der EUDI-Wallet zu lösen. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der Architektur ein. Der Wettbewerb läuft bis Mitte 2025.
-
Iterative Architekturentwicklung: Die technische Architektur der EUDI-Wallet wird in iterativen Schritten weiterentwickelt. Jede Version basiert auf dem Feedback aus den Konsultationen und den Ergebnissen der Prototypenentwicklungen. Besondere Schwerpunkte sind Sicherheitsstandards, Datenschutz und Nutzendenfreundlichkeit. Alle Fortschritte werden transparent auf der Plattform OpenCoDE veröffentlicht.
Beteiligungsformate:
Es gibt mehrere Wege, sich aktiv am Prozess zu beteiligen:
-
Workshops und Konsultationen: Interessierte können sich zu den regelmäßig stattfindenden Workshops anmelden und ihre Meinungen einbringen.
-
OpenCoDE-Plattform: Diese Plattform ermöglicht es, jederzeit Kommentare und Anregungen zur Architektur einzureichen und dokumentiert die Fortschritte des Prozesses.
-
Interviews: Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen haben in qualitativen Interviews die Möglichkeit, die Erwartungen, Bedenken und Ideen aus der Gesellschaft zur Nutzung der EUDI-Wallets anzusprechen.
-
Öffentliche Sprechstunden: Bürgerinnen und Bürger können Fragen stellen und Feedback geben, um sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen.
-
Arbeitsgruppen: Fachleute können sich in speziellen Arbeitsgruppen wie der „Ecosystem Governance and Operating Models“ einbringen und an der Gestaltung des Wallet-Ökosystems mitwirken
Durch diese Formate wird sichergestellt, dass der Prozess transparent bleibt und die Perspektiven aller relevanten Akteurinnen und Akteure berücksichtigt werden. Bis auf die Interviews werden die Beteiligungsformate aufgezeichnet und vom Konsultationsteam nachträglich auf OpenCoDE zur Verfügung gestellt.
2.5 Welche Fortschritte gibt es im Architekturkonzept und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Das Architekturkonzept zur Entwicklung der EUDI-Wallet wird in mehreren Versionen iterativ weiterentwickelt und durch Feedback sowie Prototypen-Tests kontinuierlich angepasst. Der Prozess zielt darauf ab, eine nutzungsfreundliche, sichere und datenschutzkonforme Infrastruktur zu schaffen, die den Anforderungen der eIDAS 2.0-Verordnung entspricht.
Bisherige Versionen des Architekturkonzepts:
Version 1 (November 2023): Diese Version legte den Grundstein für die EUDI-Wallet und konzentrierte sich auf die Analyse technischer Optionen zur sicheren Verwaltung von Personenidentifikationsdaten (PID). Im Fokus standen:
- Sicherheitsmechanismen: Erste Ansätze zur Verschlüsselung und sicheren Übertragung der Identitätsdaten
- Datenschutz: Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde bereits in dieser frühen Phase berücksichtigt.
- Nutzungsfreundlichkeit: Erste Überlegungen zur Nutzendenoberfläche und den Interaktionen der Nutzenden.
Version 2.0 (März 2024): Erkenntnissen aus Version 1 auf und vertiefte die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Zu den neuen Elementen gehörten:
- Erweiterter Datenschutz: Verfeinerte Mechanismen zum Schutz der Nutzendendaten.
- Prototypenentwicklung: Der Grundstein für die Entwicklung von Prototypen wurde gelegt, um erste Tests und Sicherheitsbewertungen durchzuführen.
- Detaillierte technische Beschreibung: Genaue Spezifikationen zu den gespeicherten Personendaten (PID) und deren Verwaltung.
Versionen 2.1 bis 2.3 (Juli - August 2024): Diese Versionen konzentrierten sich auf technische Verfeinerungen und die Verbesserung der Nutzendenerfahrung (UX):
- Neue kryptografische Standards: Verbesserte Verschlüsselungstechnologien und Sicherheitsmaßnahmen.
- Nutzungsfreundlichkeit: Optimierung der Nutzendenoberfläche und der Workflows, um die Wallet einfacher und intuitiver zu gestalten.
- Backup- und Restore-Mechanismen: Einführung von Funktionen, die Nutzenden ermöglichen, ihre Daten sicher wiederherzustellen.
- Datenschutz: Weitere Verfeinerungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und der Nutzendenzustimmung.
2.6 Was ist der SPRIND-Innovationswettbewerb „Funke EUDI Wallet Prototypes“
Der SPRIND-Innovationswettbewerb „Funke EUDI Wallet Prototypes“ ist ein wesentlicher Bestandteil des EUDI-Wallet-Entwicklungsprozesses in Deutschland. Der Wettbewerb wurde von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ins Leben gerufen, um innovative Lösungen für die technische Umsetzung der Wallet zu fördern.
Ziele des Wettbewerbs:
-
Prototypenentwicklung: Die teilnehmenden Teams arbeiten an der Entwicklung sicherer und nutzungsfreundlicher Prototypen, die den Anforderungen der EUDI-Wallets entsprechen. Dazu gehören auch hohe Standards in Datenschutz und Interoperabilität.
-
Förderung von Innovation: Der Wettbewerb soll Innovationen durch die Beteiligung von Start-ups, Forschungsteams und Technologieunternehmen anregen.
-
Realitätsnahe Erprobung: Die entwickelten Prototypen werden in realen Anwendungsfällen getestet, um sicherzustellen, dass sie im Alltag problemlos eingesetzt werden können.
Ablauf des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb ist in drei Stufen gegliedert:
-
Stufe 1 (Mai – August 2024): Entwicklung einer Wallet-Lösung zur sicheren digitalen Identifizierung.
-
Stufe 2 (September – November 2024): Integration von zusätzlichen Dokumenten, wie z.B. Führerscheinen, in die Wallet.
-
Stufe 3 (Dezember 2024 – Mai 2025): Erweiterung der Wallet-Prototypen um eine Login-Funktion, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, sich pseudonymisiert bei Websites und Apps anzumelden.
2.7 Was ist das LSP-Potential und welche Rolle spielt es im EUDI-Wallet-Prozess?
Das LSP-Potential (Large Scale Pilots Potential) ist ein europaweites Pilotprojekt, das von der EU-Kommission initiiert wurde, um die Interoperabilität und den Mehrwert der EUDI-Wallets in verschiedenen realen Anwendungsfällen zu testen.
Ziele der LSPs:
-
Interoperabilität: Die LSPs prüfen, wie gut die EUDI-Wallet in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU funktioniert und ob sie sich nahtlos in die bestehenden digitalen Infrastrukturen integrieren lässt.
-
Nutzendenakzeptanz: Die Piloten dienen dazu, die Akzeptanz der Wallet durch Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen zu bewerten und festzustellen, ob die Sicherheits- und Nutzendenanforderungen erfüllt werden.
-
Use Cases: Die LSPs erproben die Nutzung der Wallet in mehreren Anwendungsfällen, darunter:
- Digitale Identifikation (z.B. bei Grenzübertritten)
- Zugang zu öffentlichen Diensten
- Elektronische Signaturen und Zahlungen
Verbindung zum SPRIND-Innovationswettbewerb:
Die im SPRIND-Innovationswettbewerb entwickelten Prototypen werden direkt in die LSP-Potential-Projekte integriert. Diese Verbindung ermöglicht es, die Prototypen der Wallets bereits während der Entwicklungsphase in realen Tests auf europäischer Ebene zu erproben. Dadurch liefern die LSPs wertvolles Feedback für die Weiterentwicklung der EUDI-Wallet und unterstützen die Integration in das europäische digitale Ökosystem.
Die Ergebnisse der LSPs sind entscheidend für die finale Gestaltung der EUDI-Wallet, da sie zeigen, wie gut die Wallet in verschiedenen Ländern und Anwendungskontexten funktioniert.
2.8 Wann wird der Architektur- & Konsultationsprozess abgeschlossen sein?
Der Architektur- & Konsultationsprozess soll Ende 2025 mit der Veröffentlichung des finalen und vollständigen Architekturkonzepts abgeschlossen werden. N Die praktische Umsetzung der staatlichen EUDI-Wallet für Deutschland hat bereits begonnen. Die Wallet soll ab 2027 allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos und zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Wallet soll ab 2027 allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos und zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung stehen.