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Unser Projekt

Hand Kristina

Copyright: SPRIND, Felix Adler

Was wollen wir erreichen?

Das EUDI-Wallet-Projekt hat das Ziel, eine staatlich getragene, nutzendenfreundliche und interoperable Infrastruktur für digitale Identitäten in Deutschland zu entwickeln, die den Anforderungen der eIDAS 2.0-Verordnung entspricht. Diese sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich sicher digital auszuweisen sowie eine Vielzahl von Nachweisen wie z. B. Führerschein, Zeugnisse oder die Krankenversicherungskarte zu digitalisieren, um sie orts- und zeitunabhängig verwalten oder präsentieren zu können. Die Nutzung ist freiwillig, kostenlos und entspricht den geltenden Datenschutzvorgaben. Zudem sollen die Nutzung und der Datenaustausch grenzüberschreitend innerhalb der EU möglich sein. Um diese Vision zu verwirklichen, verfolgt das Projekt folgende Ziele:

  • Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet,
  • Erarbeitung eines Blueprints für das deutsche EUDI-Wallet-Ökosystem,
  • Erarbeitung technischer, rechtlicher und nutzendenzentrierter Anforderungen an Wallet und Ökosystem, in enger Abstimmung mit Stakeholderinnen und Stakeholdern aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft,
  • Vorbereitung auf die flächendeckende Einführung der EUDI-Wallet in Deutschland.

Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren wurde die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet sowie die Erarbeitung des zugehörigen Blueprints durch einen offenen, transparenten und partizipativen Konsultationsprozess begleitet. Dieser Prozess ermöglichte es, zentrale Fragestellungen gemeinsam mit Fachöffentlichkeit, Stakeholdern und Nutzenden zu diskutieren und kontinuierlich in die technische und organisatorische Ausgestaltung des EUDI-Wallet-Ökosystems einfließen zu lassen. Dieser Konsultationsprozess ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Die Öffentlichkeit wurde dabei über verschiedene Formate wie Workshops, offene Sprechstunden und die OpenCoDE-Plattform aktiv eingebunden.

🔗 Mehr Informationen zum Konsulationsprozess finden Sie hier

Nach Abschluss des Konsultationsprozesses ist das nationale EUDI-Wallet-Projekt in die Umsetzungsphase gestartet. Diese Phase umfasst weit mehr als nur die technische Entwicklung der staatlichen Wallet: Sie beinhaltet den Aufbau eines offenen Ökosystems, die Vorbereitung für das Onboarding von Nutzenden, den Aufbau von Partnerschaften für den späteren Produktivbetrieb, die Schaffung rechtlicher Grundlagen, das Harmonisierung auf der europäischen Ebene sowie die Vorbereitung notwendiger Zertifizierungen.

Der europäische Rahmen für die EUDI-Wallet

Was ist die EUDI-Wallet?

EUDI-Wallets sind digitale Brieftaschen (Englisch: Wallets), die Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen werden, sich sicher digital auszuweisen und eine Vielzahl von Nachweisen wie Führerschein, Zeugnisse und die Versichertenkarte, digital zu speichern und zu verwalten - sowohl online als auch offline. Die novellierte eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) legt konkrete Anforderungen für EUDI-Wallets fest, die Mitgliedstaaten bei der Implementierung berücksichtigen müssen.

Warum gibt es die EUDI-Wallet?

Die EUDI-Wallet ist das zentrale Element der novellierten eIDAS-Verordnung („eIDAS 2.0“), die am 29. Februar 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 20. Mai 2024 offiziell in Kraft gesetzt wurde. eIDAS steht für „electronic IDentification, Authentication and trust Services“ und bildet den europäischen Rechtsrahmen für digitale Identitäten und Vertrauensdienste. Die Anpassung wurde notwendig, da sich die digitalen Gewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger sowie das Angebot an Online-Diensten erheblich verändert haben. Eine Evaluierung der Europäischen Kommission im Jahr 2020 zeigte, dass die ursprüngliche Verordnung nicht alle Erwartungen erfüllen konnte und der bestehende Rahmen nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse bestimmter Branchen ausgerichtet war. Die eIDAS 2.0 verpflichtet demnach alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens Anfang 2027 eine digitale Brieftasche zur Verfügung zu stellen.

Was sind die Kernanforderungen der eIDAS 2.0.-Verordnung?

  • Sichere Identifizierung: „Eine Europäische Brieftasche für die Digitale Identität ist ein elektronisches Identifizierungsmittel, das es dem Nutzer ermöglicht, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen (d.h. weitere Nachweise) sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren, um sie vertrauenden Beteiligten (also z.B. Behörden oder Unternehmen) und anderen Nutzern von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität zu präsentieren und mittels qualifizierter elektronischer Signaturen zu unterzeichnen oder mittels qualifizierter elektronischer Siegel zu besiegeln“.
  • Kombinierte Nachweise: Die Wallet ermöglicht die Kombination verschiedener Nachweise und soll sowohl online als auch offline nutzbar sein.
  • Kostenlos: Die Nutzung einer EUDI-Wallet muss für Bürgerinnen und Bürger kostenlos und freiwillig sein.
  • Hohe Sicherheitsstandards: Das Onboarding und die Bereitstellung erfolgen auf dem Vertrauensniveau „Hoch”.
  • Datenschutz: Ausschluss von Tracking und Sicherstellung von Unverfolgbarkeit (Englisch: Unlinkability) von Nutzungsverhalten, auch durch Herausgebende von Nachweisen und durch die Diensteanbieter.
  • Open-Source: Für den Quellcode der Anwendungssoftwarekomponenten von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität muss eine Open-Source-Lizenz gelten.
  • Kostenlose QES: Eine EUDI-Wallet muss allen natürlichen Personen die Möglichkeit bieten, mittels qualifizierter elektronischer Signaturen Dokumente kostenlos zu unterzeichnen – mit der Möglichkeit einer Beschränkung der kostenlosen Signaturen auf nichtgewerbliche Zwecke.

Von staatlicher Seite sollen folgende Informationen in einer EUDI-Wallet bestätigt/bereitgestellt werden: Adresse, Alter, Geschlecht, Personenstand, Familienzusammensetzung, Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, Bildungsabschlüsse, Titel und Erlaubnisse.

Mehr Informationen zur eIDAS 2.0-Verordnung finden Sie hier

Wie kann die EUDI-Wallet im Alltag genutzt werden?

EUDI-Wallets werden in einer Vielzahl von alltagsrelevanten Anwendungsfällen zum Einsatz kommen. Einige der prominentesten Anwendungsfälle werden in europaweiten sogenannten groß angelegten Pilotprojekten (Englisch: Large Scale Pilots) erprobt. Das von Deutschland und Frankreich angeführte Pilotprojekt LSP POTENTIAL erprobt die Interoperabilität von EUDI-Wallets zum Beispiel anhand von sechs Anwendungsfällen:

  • eGovernment: Inanspruchnahme von Behördenleistungen (elektronische Verwaltung)
  • Kontoeröffnung bei Banken
  • Digitaler Führerschein
  • SIM-Registrierung bei Mobilfunkanbietern
  • Qualifizierte Elektronische Signatur: Digital rechtssicher signieren
  • Elektronisches Rezept (eRezept): Digitale Übermittlung von ärztlichen Verschreibungen

Darüber hinaus sind viele weitere Anwendungsfälle denkbar.

Nationale Umsetzung im europäischen Rahmen

Während das nationale EUDI-Wallet-Projekt die Umsetzung konkretisiert, schafft die Europäische Kommission mit dem Architecture Reference Framework (ARF) und eigenen Referenzimplementierungen den technischen und rechtlichen Rahmen für alle Mitgliedstaaten. Die nationale Architektur orientiert sich an diesen Vorgaben, erweitert sie jedoch um spezifische Anforderungen und Beteiligungsprozesse, die auf die deutsche Verwaltungslandschaft und Rechtsordnung zugeschnitten sind.

Wie wird die EUDI-Wallet in Deutschland umgesetzt?

Zwei der zentralsten Elemente der nationalen Umsetzung sind der Aufbau des EUDI-Wallet-Ökosystems und die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet. Mit dem Übergang des Projekts in die Umsetzungsphase werden weitere strategische Aufgaben aufgenommen, darunter die Schaffung nationaler rechtlicher und technischer Grundlagen (National Paving) oder die Vorbereitung von Zertifizierungen.

Der Vorschläge für die technische Architektur, das Governance-Modell sowie das Betriebsmodell des zukünftigen Ökosystems, enthält der Blueprint. Er beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Wie wird die Interoperabilität mit europäischen Lösungen sichergestellt?
  • Wie lassen sich Geschäfts- und Betriebsmodelle für Wallet-Betreibende gestalten?

In Deutschland wird es sowohl staatliche als auch nicht-staatliche EUDI-Wallets geben. Die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet liegt in der Verantwortung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts (Projekt Partner).

Ergänzend dazu beschreibt die Architekturdokumentation den aktuellen Entwicklungsstand der staatlichen EUDI-Wallet. Sie enthält detaillierte Informationen zu den konkret erarbeiteten Systemarchitekturen und wird iterativ weiterentwickelt. Neue Versionen erscheinen regelmäßig und basieren auf dem Feedback von Fachöffentlichkeit, Stakeholderinnen und Stakeholdern sowie Nutzenden.

🔗 Zur Technischen Dokumentation

Innovationswettbewerb „Funke EUDI Wallet Prototypes“

Funke Schrift

Copyright: SPRIND, Felix Adler

Zur Förderung innovativer und praxistauglicher Lösungen führt die SPRIND den Innovationswettbewerb „Funke EUDI Wallet Prototypes“ durch. Ziel ist die Entwicklung von Prototypen, die sicher, nutzendenfreundlich und interoperabel sind. Zahlreiche Teams, zum Beispiel aus Hochschulen, Start-ups und etablierten Technologieunternehmen haben sich mit ihren Vorschlägen bis zum 5. Mai 2024 beworben. Der Wettbewerb findet in zwei parallellaufenden Tracks statt: Im „Funded Track“ erhalten erfolgreiche Teams bis zu 950.000 Euro, im „Non-Funded Track“ erhalten die Teams keine finanzielle Unterstützung.

Der Wettbewerb gliedert sich in drei Stufen über 13 Monate, mit gestaffelter technischer Fokussierung:

  1. PID-Verarbeitung (Mai 2024 bis August 2024)
  2. Attribute & Nachweise (August 2024 bis November 2024)
  3. Pseudonymes Login, QES und Zahlungen (November 2024 bis Oktober 2025)

Die im Rahmen des Innovationswettbewerbs erarbeiteten Prototypen wurden bereits im Entwicklungsprozess dem Pilotprojekt POTENTIAL zur Erprobung in sechs Anwendungsfällen zur Verfügung gestellt. POTENTIAL ist eines von vier großangelegten europäischen Pilotprojekten, sogenannten Large Scale Pilots, die in verschiedenen Anwendungsfällen die Interoperabilität, und damit die europaweite Nutzbarkeit, von EUDI-Wallets gewährleisten sollen. Für diesen Zweck stellen alle teilnehmenden Länder EUDI-Wallet Prototypen zur Verfügung. Alle aktuellen Informationen zum Innovationswettbewerb der SPRIND finden Sie hier.

Die dritte und letzte Funke-Konferenz findet am 14. Oktober 2025 in Berlin statt und bildet den Abschluss des Funke-Wettbewerbs, zuzüglich Preisverleihung und Demonstration der letzten technischen Erfolge der teilnehmenden Teams. Weiterführende Informationen zu dieser Veranstaltung sind in unserem Veranstaltungskalender hinterlegt.

Aufzeichungen zu den vergangegen Funke Konferenzen finden Sie hier.


Letztes Update: September 17, 2025