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5. Grobkonzept Registerdatennavigation (RDN)

Redaktioneller Hinweis

Dieses Konzept wurde zuletzt im Zeitraum Oktober - Dezember 2023 im PB NOOTS überarbeitet. Es liefert ein Update und kann gerne kommentiert werden. Der derzeitige Arbeitsstand wird sich sehr wahrscheinlich auf Grund folgender Einflüsse noch ändern:

  • Mit Beschluss 2023/38 vom 3.11.2023 [IT-PLR-B-10] beauftragt der IT-Planungsrat die Gesamtsteuerung Registermodernisierung mit der \"Konzeption einer NOOTS-spezifischen Kommunikationsinfrastruktur\", welche \"zukunftsfähig konzeptioniert werden [soll], so dass ein Wechsel von zunächst genutzten IT-Standards bzw. Komponenten zu europäisch oder international genutzten Alternativen ermöglicht wird\". Diese Konzeptionsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Ein wesentliches Element dieser laufenden Konzeptionsarbeiten ist ein sogenannter \"Sicherer Anschlussknoten\", der Data Consumer und Data Provider entlasten und technische Details der Transporttechnologie (Verschlüsselung, Verbindungsparameter etc.) kapseln soll. Daraus resultieren Änderungen bei den Schnittstellenbeschreibungen der Registerdatennavigation (RDN), die in dieser Version der Grobkonzeption auf Annahmen beruhen.>
  • In XNachweis, Version 0.7 vom 31.10.2023 [XS-01] sind die Nachrichten für die rein nationalen Anwendungsfälle noch nicht enthalten. Im grenzüberschreitenden Kontext wird die RDN bei einem Nachweisabruf aus dem europäischen Ausland von der Intermediären Plattform genutzt. Diese Version der Grobkonzeption RDN nimmt an, dass die Unterschiede zwischen den nationalen Anwendungsfällen und dem Nachweisabruf aus dem europäischen Ausland geringgehalten werden und orientiert sich an den in XNachweis v0.7 beschriebenen Nachrichten und Datenmodellen.

  • Derzeit ist ein Fachdatenkonzept in Arbeit, welches möglicherweise sowohl XNachweis als auch die RDN Grobkonzeption beeinflussen wird.

  • Einige Aspekte der Grobkonzeption werden voraussichtlich durch die Umsetzung, die Auswahl des Betreibers, und Fragen der Govenance beeinflusst. 

5.1 Management Summary

Die Registerdatennavigation (RDN) ist eine zentrale Komponente des NOOTS. Sie liefert einem Data Consumer die Information, von welchem technischen Dienst dieser einen gewünschten Nachweis abrufen kann, welche Behörde diesen Dienst betreibt, ob die IDNr (bzw. beWiNr) grundsätzlich im zuständigen Register eingespeichert ist, welche Formate und Schemata von einem technischen Dienst angeboten werden und welche Verbindungsparameter für einen Abruf erforderlich sind. Damit nimmt sie eine zentrale Rolle im Prozess des Nachweisabrufs ein. Die RDN wird sowohl für nationale Abrufe als auch für Abrufe aus dem EU-Ausland verwendet.

Dieses Kapitel dient als Grobkonzept für die Umsetzung der RDN. Es beschreibt mögliche konkrete Lösungsansätze für das Vorhaben der Registermodernisierung. Im weiteren Verlauf des Vorhabens müssen einerseits noch einige offene Punkte aufgelöst, andererseits in diesem Konzept skizzierte Lösungsansätze verifiziert und ausgearbeitet werden. Auf Basis erläuterter Annahmen beschreibt das vorliegende Dokument die Lösungsidee mit der Dokumentation von fachlichen Anforderungen, Schnittstellen, der sicheren Anbindung externer Systeme mittels Authentifizierung, Protokoll-Mechanismen sowie IT-betrieblichen Aspekten. Die identifizierten Punkte werden im weiteren Verlauf des Umsetzungsprojekts näher beleuchtet, sodass eine Spezifikation der Annahmen um die Ergänzung weiterer Faktoren und Erkenntnisse erfolgen wird.

5.2 Einleitung

5.2.1 Ziel des Kapitels

Dieses Dokument formuliert Anforderungen und architektonische Vorgaben für die Komponente Registerdatennavigation (RDN). Diese bilden die Grundlage zur Beauftragung der Umsetzung der Komponente Registerdatennavigation.

5.2.2 Zielgruppe

Dieses Konzept richtet sich an die Umsetzer der Komponente Registerdatennavigation sowie an Interessierte an den Architekturkomponenten der Registermodernisierung.

5.2.3 Aufbau

In Kapitel 5.3 Kontext wird zunächst der Kontext dargestellt, in der die RDN genutzt werden soll. Kapitel 5.4 Annahmen und Rahmenbedingungen sammelt die Annahmen und Rahmenbedingungen, die für die Konzeption der RDN von Bedeutung sind. Kapitel 5.5 Fachliche Anforderungen formuliert die Anforderungen an die RDN. Eine mögliche fachliche Umsetzung der Anforderungen wird in Kapitel 5.6 Facharchitektur skizziert und insbesondere die Schnittstellen der RDN vertiefend dargestellt. Darüber hinaus benennt Kapitel 5.7 Technische Aspekte die technischen Anforderungen, soweit diese bisher bekannt sind. Das Kapitel Ausblick & Weiterführende Aspekte informiert über offene Punkte und weitere Aspekte, welche Hintergrundinformationen zu diesem Dokument beschreiben.

5.3 Kontext

5.3.1 Ausgangslage

Im Zielbild der Registermodernisierung des IT-Planungsrats ist beschrieben, dass es bei Once-Only-Datenabfragen notwendig sei, die zuständige Behörde für ein Datum anhand eines zentralen Verzeichnisses für Nachweistypen zu ermitteln und eine entsprechende Navigation einzuleiten.

Es sei zu prüfen, ob ein solches Verzeichnis sowie eine mögliche Registerdatennavigation über die Erweiterung des deutschen Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV), die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP), die nach dem IDNrG zu erstellende Registerlandkarte oder eine gänzlich neue Komponente umgesetzt werden könne (IT-Planungsrat [IT-PLR-B-04], Beschlussdokument vom Januar 2021, S. 9).

Nach entsprechender Analyse hat der IT-PLR-Beschluss 2022/22 vom 22.06.2022 [IT-PLR-E-05] die Umsetzung der Komponente Registerdatennavigation als zentralen Routing-Dienst auf Grundlage des Deutschen Verwaltungsdienste Verzeichnis unter Wiederverwendung von Lösungsansätzen aus FIT-Connect beauftragt. Im Beschluss heißt es, das Kompetenzteam Architektur (inzwischen PB NOOTS) der Gesamtsteuerung Registermodernisierung soll den dafür notwendigen Projektauftrag konkretisieren. Dieser Auftrag liegt der Erstellung des vorliegenden Konzepts zugrunde.

Im Architektur-Dokument "High-Level-Architecture" [AD-NOOTS-03] wird die Verbindung der Registerdatennavigation zu anderen Komponenten in der Abbildung "NOOTS-Zielbild 2028" dargestellt. Im gleichen Dokument wird in den tabellarischen Prozessbeschreibungen der verschiedenen Anwendungsfälle (siehe Kapitel \"Anwendungsfälle\" in [AD-NOOTS-03]) die Einbindung der Registerdatennavigation in die Nachweisabruf-Prozesse beschrieben.

5.3.2 NOOTS-spezifische Kommunikationsinfrastruktur und Sicherer Anschlussknoten

Gemäß IT-PLR-Beschluss 2023/38 vom 3.11.2023 [IT-PLR-B-10] soll \"ein Wechsel von zunächst genutzten IT-Standards bzw. Komponenten zu europäisch oder international genutzten Alternativen\" ermöglicht werden. Im Zuge des NOOTS-Ausbaus werden zahlreiche Data Consumer und Data Provider angeschlossen werden. Um diese zu entlasten, wird derzeit im Rahmen der Konzeption der Transportinfrastruktur (siehe [AD-NOOTS-19]) eine Software konzipiert, welche für Data Consumer und Data Provider (mindestens) folgende Aufgaben übernimmt: Kapselung des Transports, abstrakte Berechtigungsprüfung unter Einbindung einer Vermittlungsstelle, Verschlüsselung. Diese Software wird als \"Sichere Anschlussknoten\" bezeichnet, da sie im gleichen Verantwortungsbereich wie Data Consumer bzw. Data Provider betrieben werden soll, nur abstrakt berechtigungsgeprüfte Nachweisabrufe ermöglicht (d.h. ungeprüfte Nachweisabrufe verhindert) und verschlüsselte Kommunikationsverbindungen zwischen zwei Endpunkten der NOOTS-Kommunikationsinfrastruktur aufbauen soll. Weitere Details werden im Kapitel \"Übergreifendes Konzept Transportinfrastruktur\" [AD-NOOTS-19] beschrieben.

Die vorliegende Version der Grobkonzeption RDN geht von der Annahme einer verpflichtenden Nutzung der Sicheren Anschlussknoten durch Data Consumer und Data Provider aus 5.4 [ANN-08]. Im Unterschied zu der Ende 2022 veröffentlichten Fassung dieses Grobkonzepts muss die RDN für die Data Consumer zweierlei Arten von Informationen getrennt bereitstellen: diverse fachlich geprägte Informationen für den Aufbau der XNachweis-Nachrichten (zuständige Behörde, erforderliches Vertrauensniveau, vom Data Provider angebotene Formate und Schemata etc.) und technisch geprägte Informationen für den Aufbau der sicheren, verschlüsselten Kommunikationsverbindung (Verbindungsparameter). Gemäß dem zuvor erwähnten IT-PLR-Beschluss 2023/38 [IT-PLR-B-10] soll die NOOTS-spezifische Kommunikationsinfrastruktur einen Wechsel der für den Transport genutzten IT-Standards ermöglichen. Die RDN muss deshalb grundsätzlich in der Lage sein, Verbindungsparameter für verschiedene Transporttechnologien zu ermitteln und bereitzustellen 5.4 [ANN-09]

5.3.3 Ziel der Registerdatennavigation

Um einen Nachweisabruf gemäß der im Dokument "High-Level-Architecture (HLA)" [AD-NOOTS-03] beschriebenen Anwendungsfälle durchführen zu können, benötigt der Data Consumer vor dem Nachweisabruf Informationen zum zuständigen Data Provider. Dazu fragt der Data Consumer notwendige Informationen bei der Registerdatennavigation an.

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Abb. 1: Zwei Schritte beim Nachweisabruf im NOOTS (Ausschnitt aus der Once-Only Datenkette, vereinfachte Darstellung)

Die Registerdatennavigation stellt dem Data Consumer zunächst zur Verfügung:

  • Informationen zur zuständigen Behörde (insbesondere bei dezentralen Registern durch die RDN zu ermitteln),
  • Information über das für den jeweiligen Nachweistyp erforderliche Vertrauensniveau,
  • die Information, ob die IDNr (bzw. beWiNr) grundsätzlich im zuständigen Register eingespeichert ist und zum Nachweisabruf verwendet werden kann,
  • die Information darüber, welche Formate und Schemata für den angefragten Nachweistyp von dem technischen Dienst der zuständigen Behörde angeboten werden können (siehe Code.OOTSMediaTypes und URI.DataModelScheme in XNachweis [XS-01])
  • einen eindeutigen Identifier des technischen Dienstes der zuständigen Behörde.

Über den eindeutigen Identifier des zuständigen technischen Dienstes (im folgenden Service-ID genannt) kann die RDN in einem zweiten Schritt die für den Aufbau einer sicheren, verschlüsselten Kommunikationsverbindung erforderlichen Verbindungsparameter ermitteln.

Dementsprechend lautet das primäre Ziel der Komponente Registerdatennavigation die Erfüllung dieser zwei Aufgaben: Auf Grundlage des gewünschten Nachweistyps und weiterer Informationen (Zuständigkeitsparameter) erstens die für den Nachweisabruf benötigten Informationen zum Data Provider und den eindeutigen Identifier des zuständigen Dienstes zu bestimmen und bereitzustellen sowie zweitens, dessen Verbindungsparameter für den Aufbau einer verschlüsselten Verbindung zu ermitteln.

Die Erwartung an die Registerdatennavigation ist dabei, dass sie alle von der deutschen Verwaltung vorgehaltenen Nachweistypen und zuständigen Data Provider kennt, benötigte Informationen zu den Data Providern bereithält und Auskunft über die Daten der entsprechenden Dienste aller zentral wie dezentral organisierten Data Provider geben kann. Für die Pflege der Daten sind geeignete Pflegeschnittstellen erforderlich.

5.3.4 Anschluss an das EU-OOTS

Das NOOTS muss laut der SDG-VO sicherstellen, dass ein Nachweisabruf auch grenzübergreifend mit Evidence Requester und Evidence Provider aus dem EU-Ausland funktioniert. Auf europäischer Ebene ergibt sich also ebenfalls der Bedarf nach einer Komponente, die europäischen Evidence Requester das passende deutsche Register mit dem benötigten Dienst und entsprechenden Verbindungsparametern nennt.

Das vorliegende Konzept empfiehlt, aufgrund der Erkenntnisse zu den Intermediären Plattformen, eine komplementäre Nutzung von zentralem europäischen DSD und RDN. Das EU-OOTS und der Beschluss 2022/34 vom IT-Planungsrat [IT-PLR-B-09] sieht Intermediäre Plattformen vor. Der Einsatz Intermediärer Plattformen hat zur Folge, dass sich europäische Evidence Requester mit ihrem Nachweisabruf nicht direkt an ein deutsches Register wenden, sondern an eine Intermediäre Plattform, die den Nachweisabruf ins NOOTS weiterleiten. Entsprechend müssen europäische Evidence Requester nur die Zuständigkeit und Verbindungsparameter der Intermediäre Plattform erfahren.

Europäisches DSD und RDN sind im Zusammenspiel zu nutzen: Über das zentrale europäische DSD (EU DSD) ermittelt der europäische Evidence Requester die zuständige Intermediäre Plattform. Diese routet den Nachweisabruf mithilfe der RDN an die zuständige Stelle in Deutschland weiter (siehe Abbildung \"Zusammenspiel der Komponenten bei Nachweisabruf aus EU-Ausland mit IP\").

Der in Anlage 5 zum IT-PLR Beschluss 2022/22 IT-PLR-E-04 ] für diese Alternative angeführte Nachteil (Zitat: \"führt aber zu einem dauerhaften doppelten Pflegeprozess von Registerinformationen auf nationaler und europäischer Ebene.\") ist nicht zutreffend, da im zentralen europäischen DSD nur die Intermediären Plattformen eingepflegt werden müssen (was ohnehin notwendig ist).

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Abb. 2: Zusammenspiel der Komponenten bei Nachweisabruf aus EU-Ausland mit IP

Hinweis: Ausgangspunkt dieser Darstellung ist, dass der europäische Evidence Requester beim "EU Evidence Broker" bereits den passenden deutschen Nachweistyp ermittelt, sowie beim „DSD Registry" das für Deutschland zuständige EU Data Service Directory abgefragt hat.

Mit diesem Vorgehen werden die Präferenzen des IT-Planungsrat erfüllt, die föderale Struktur vor den europäischen Evidence Requestern zu verbergen und doppelte Pflege von Zuständigkeiten zu vermeiden, da das EU DSD und die RDN jeweils unterschiedliche Datenbestände umfassen. Gleichzeitig muss die RDN keine Schnittstelle zum EU-OOTS bereithalten, sondern überlässt diese Aufgabe den eigens dafür konzipierten Intermediären Plattformen.

Bei Nachweisabrufen aus Deutschland ins EU-Ausland wenden sich deutsche Data Consumer direkt an die für sie zuständige nationale Intermediäre Plattform 5.4 [ANN-005]. Die RDN wird in diesem Fall nur für den Abruf der Verbindungsparameter durch die sicheren Anschlussknoten verwendet.

5.4 Annahmen und Rahmenbedingungen

Das Zielbild der Lösungsarchitektur wird von verschiedenen übergreifenden organisatorischen, technischen, zeitlichen und fachlichen Faktoren eingegrenzt, die sich aus den Gesetzen und den infrastrukturellen Gegebenheiten ergeben. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

Tabelle AD-NOOTS-07-01: Annahmen und Rahmenbedingungen für die Konzeption der Registerdatennavigation

ID Annahme / Rahmenbedingung
[ANN-01] Die Festlegung, welche Nachweistypen es gibt und welche Zuständigkeitsparameter im Falle dezentraler Zuständigkeiten benötigt werden, ist nicht Aufgabe der RDN (siehe [RMBED-04]).  Die RDN benötigt diese Informationen, ist jedoch nicht zwingend das führende System dafür. Es könnte bereits bestimmte Stellen (Verzeichnisse, Webseiten, etc.) geben, in denen für eine bestimmte Fachlichkeit die Verteilung der Zuständigkeiten gepflegt wird und nachgeschlagen werden kann. Inwieweit die Informationen solcher Quellen automatisiert in das DVZV übernommen werden können, wäre zu prüfen. (siehe [OP-06]).
[ANN-02] Die Anbindung an das EU-OOTS erfolgt flächendeckend über Intermediäre Plattformen, die Anfragen aus dem EU-OOTS für eine weitere Bearbeitung im NOOTS umwandeln IT-PLR-B-09. Für das Routing der Anfragen bedeutet dies: Europäische Evidence Requester werden über das zentrale europäische DSD zunächst an die Intermediären Plattformen in Deutschland geleitet. Die IP ermittelt dann mit Hilfe der RDN den zuständigen nationalen Data Provider.
[ANN-03] Das NOOTS wird über eine zentrale Komponente “IAM für Behörden” verfügen (vgl. Kapitel "Grobkonzept IAM für Behörden" [AD-NOOTS-05]). Darin erfolgt mittelfristig die Verwaltung von technischen Benutzerkonten und deren Rollen. Es wird angenommen, dass im IAM auch Zugriffsrechte von Teilnehmern für Zugriffe auf die RDN verwaltet werden und ein Teilnehmer den berechtigten RDN-Zugriff nachweisen kann. Inwieweit es bspw. für Administratorenrechte durch das IAM nicht abgedeckte Bedarfe der RDN-Zugriffsverwaltung gibt, ist im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu klären.
[ANN-04] Die RDN wird in allen Anwendungsfällen der High-Level-Architecture (siehe Kapitel "Anwendungsfälle des NOOTS" in [AD-NOOTS-03] der Registermodernisierung genutzt werden. Für den Anwendungsfall 4 wird die RDN nur für den Abruf der Verbindungsparameter durch die sicheren Anschlussknoten genutzt, siehe auch [ANN-05] und[OP-05].
[ANN-05] Bei Nachweisabrufen deutscher Data Consumer bei einem Evidence Provider im EU-Ausland wenden sich deutsche Data Consumer direkt an die für sie zuständige nationale Intermediäre Plattform (ggf. gibt es nur eine). Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die RDN in diesem Fall nur für den Abruf der Verbindungsparameter durch die sicheren Anschlussknoten genutzt wird.
[ANN-06] Die Zuständigkeit für einen Nachweis lässt sich eindeutig bestimmen, d.h. Zuständigkeitsparameter können so zugeschnitten werden, dass ein zuständiger Dienst eindeutig ermittelt werden kann und es zu keiner Trefferliste mit verschiedenen möglichen Diensten kommt.
[ANN-07] Ein zuständiger Dienst kann einen Nachweis in einem oder mehreren Formaten anbieten, der Data Consumer muss eine Kombination aus Format und ggf. DataModellScheme auswählen (siehe OOTSMediaTypes und DataModelScheme des QueryType_NOOTS in XNachweis [XS-01])
[ANN-08] Data Consumer und Data Provider sind verpflichtet, die Software für "Sichere Anschlussknoten" zu nutzen. Diese Software übernimmt für Data Consumer und Data Provider (mindestens) die folgenden Aufgaben: Kapselung des Transports, abstrakte Berechtigungsprüfung unter Einbindung einer Vermittlungsstelle, Verschlüsselung. 
[ANN-09] Gemäß IT-PLR-Beschluss 2023/38 [IT-PLR-B-10] soll die NOOTS-spezifische Kommunikationsinfrastruktur einen Wechsel der für den Transport genutzten IT-Standards ermöglichen. Die RDN muss deshalb grundsätzlich in der Lage sein, Verbindungsparameter für verschiedene Transporttechnologien zu ermitteln und bereitzustellen.
[ANN-10] Auch die RDN wird die Software für "Sichere Anschlussknoten" nutzen.
[ANN-11] Die Unterschiede zwischen den nationalen Anwendungsfällen und dem Nachweisabruf durch Evidence Requester aus dem europäischen Ausland werden in XNachweis geringgehalten. Das Grobkonzept RDN orientiert sich an den in XNachweis beschriebenen Nachrichten und Datenmodellen.
[ANN-12] Für Nachweistypen mit unterschiedlichen Nachweisreifegraden (Nachweisreifegrade B-D) werden bestehende Strukturen aus XNachweis verwendet, insbesondere QueryType_NOOTS (Zitat XNachweis: "QueryType zur Verwendung im NOOTS") und die darin enthaltenen Elemente EvidenceTypeClassification (gibt den Nachweistyp an), OOTSMediaTypes (beschreibt das Format, bspw. PDF, XML, JSON) und URI.DataModelScheme (verweist für strukturierte, maschinenlesbare Datenformate (bspw. XML, JSON) auf konkrete Datenmodell-Schemata). Die API für die RDN-Abfrage durch Data Consumer unterscheidet sich daher für verschiedene Nachweisreifegrade nicht.  
[RMBED-01] Die für den Abruf eines Nachweises erforderlichen Parameter werden in Syntax und Semantik auf Basis der TDDs des EU-OOTS durch den Once-Only Standard des NOOTS (= XNachweis) definiert. Der Standard XNachweis liegt derzeit in der Version 07 vor (siehe [XS-01]). Es wird davon ausgegangen, dass es gemeinsame Wertelisten (in EU und DE) geben wird und somit beim grenzüberschreitenden Nachweisaustausch keine Umschlüsselung nötig ist.
[RMBED-02] Ungeachtet der Nutzung des DVDV als einer der zentralen Datenspeicher der RDN bleibt das DVDV außerhalb der Registermodernisierung weiterhin als einzeln nutzbarer Dienst mit seinen bisherigen APIs verfügbar. Bestehende Nutzende des DVDV müssen nicht angepasst werden.
[RMBED-03] Eine Nachweistypen-Liste wird gegenwärtig im Rahmen des Gesamtvorhabens Registermodernisierung erarbeitet und wird langfristig von einer zentralen Stelle verantwortet und gepflegt werden.
[RMBED-04] Die Festlegung, welche Nachweistypen es gibt und welche Zuständigkeitsparameter im Falle dezentraler Zuständigkeiten benötigt werden, ist nicht Aufgabe der RDN.

5.5 Fachliche Anforderungen

In diesem Abschnitt wird das fachliche Konzept der Registerdatennavigation (RDN) beschrieben.

5.5.1 Systemkontext

Die Registerdatennavigation wird als zentrale Komponente im Architekturzielbild des NOOTS konzipiert und liefert auf Anfrage die für einen Nachweisabruf notwendigen Informationen zu einer zuständigen Behörde sowie den technischen Dienst mit seinen Verbindungsparametern, über den für einen Nachweistyp Nachweise in mindestens einem Format abgerufen werden können. Neben den Abfrageschnittstellen bietet es auch Möglichkeiten zur Pflege und zum Import und Export von in der RDN benötigten Daten. In der Umsetzung können auch Pflegeclients oder Weboberflächen der RDN selbst zum Einsatz kommen.

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Abb. 3: Kontextdiagramm Registerdatennavigation

5.5.2 Zentrale Begriffe

Im Rahmen der konzeptionellen Vorarbeiten zur Registerdatennavigation wurden zentrale Begriffe und Abhängigkeiten definiert und innerhalb des Kompetenzteams Architektur abgestimmt. Es wurden in diesem Release nur geringfügige Änderungen vorgenommen, eine Überarbeitung ist für ein kommendes Release geplant (siehe Offene Punkte [OP-08])

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Abb. 4: Zentrale Begriffe der Registerdatennavigation

Die in Abbildung 4 \"Zentrale Begriffe der Registerdatennavigation\" dargestellten Begriffe werden im Folgenden erläutert und mit mindestens einem Beispiel versehen. Die Abbildung zeigt, wie die Begriffe zueinander in Beziehung stehen, sie ist kein Datenmodell oder Klassendiagramm.

Anmerkung zum Nachweisreifegrad: Die Begriffe und auch die API für die RDN-Abfragen durch Data Consumer unterscheiden sich bei verschiedenen Nachweisreifegraden nicht 5.4 [ANN-12]. Angenommen, es gäbe einen Nachweistyp \"Hauptwohnsitz\" (denkbares Beispiel für Nachweisreifegrad D1), könnte in der Spalte \"Beispiel\" der folgenden Tabelle das Wort \"Meldebescheinigung\" (vrsl. im europäischen Kontext primär mit Reifegrad B relevant) auch durch das Wort \"Hauptwohnsitz\" ersetzt werden.

Tabelle AD-NOOTS-07-02: Zentrale Begriffe und deren Zusammenhänge

Begriff Bedeutung Beispiel
Verwaltungsverfahren Es liefert oder benötigt Nachweise. Es kann, muss sich aber dabei nicht um eine Leistung handeln. “Meldedatensatz zum Abruf Bereitstellung” (elektronische Meldebescheinigung)
Behördentyp

Kategorie von Behörden, die die gleichen Leistungen erbringen und die gleichen Prozesse ausführen.

Je nach Fachdomäne gibt es eine oder mehrere Behörden vom selben Behördentyp.

Behörden desselben Behördentyps führen Register desselben Registertyps. Behördentypen können auch mehrere Registertypen führen.

Meldebehörden
Behörde Konkrete Behörde eines Behördentyps. Sie führt eine konkrete Registerinstanz und bietet einen technischen Endpunkt, über den auf diese zugegriffen werden kann. Einwohnermeldeamt Köln
Technischer Dienst

Unter dem technischen Dienst wird die konkrete Implementierung zur Ausstellung eines Nachweises bei einer konkreten Registerinstanz bzw. nachweisliefernden Stelle verstanden. Der technische Dienst verfügt über einen eindeutigen Identifier (Service-ID).

Andere technische Dienste, die Softwarekomponenten anbieten, sind im Kontext dieses Konzepts nicht gemeint.

Für den Abruf von Nachweisen von einem technischen Dienst sind Verbindungsparameter

erforderlich.

Dienstinstanz NOOTS_Meldebescheinigung für die Stadt Köln
Verbindungsparameter

Die Gesamtheit aller Informationen, die benötigt werden, um einen Technischen Dienst zu nutzen. Dazu gehört mindestens die URL des Dienstes, Zertifikate, etc.

Da gemäß IT-PLR-Beschluss 2023/38 [IT-PLR-B-10] die NOOTS-spezifische Kommunikationsinfrastruktur einen Wechsel der für den Transport genutzten IT-Standards ermöglichen soll, muss die RDN ggf. Verbindungsparameter für verschiedene Transporttechnologien bereitstellen können.

URL der Dienstinstanz NOOTS_Meldebescheinigung für die Stadt Köln

Zertifikat des Einwohnermeldeamts Köln
Nachweistyp

Ein fachliches Objekt, um einen Sachverhalt nachzuweisen. Dabei kann es sich um ein (elektronisches) Dokument oder eine Datenstruktur handeln.

Ein Nachweistyp wird von Registern desselben Registertyps ausgestellt.
Meldebescheinigung
Registertyp

Eine Kategorie von IT-Systemen, die Daten der Verwaltung speichern und elektronische Nachweise ausstellen können.

Registerinstanzen desselben Registertyps werden von Behörden desselben Behördentyps geführt.
Melderegister
Registerinstanz Ein IT-System, welches von einer Behörde geführt wird. Registerinstanzen betreiben technische Endpunkte, über die von ihnen erstellte Nachweise abgerufen werden können. Melderegister der Stadt Köln
Zuständigkeitsparameter Je Nachweistyp festgelegte Parameter zur Ermittlung der für die Ausstellung des Nachweises für ein Nachweissubjekt zuständigen Stelle. Nur bei Registertypen mit verteilten Zuständigkeiten erforderlich. Vom Data Consumer werden die Werte aller Parameter spezifisch für den jeweiligen Nachweisabruf an die Registerdatennavigation übermittelt. Die RDN ermittelt die zuständige Behörde und deren technischen Dienst. Postleitzahl oder DVDV-Schlüssel (bspw. ags…)

5.5.3 Anwender und Systeme

Beschreibung der Nutzenden und Systeme, die auf die Registerdatennavigation zugreifen oder für die Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Tabelle AD-NOOTS-07-03: Anwender und Systeme

Akteur Typ Beschreibung
Data Consumer Fremd-system Ein Data Consumer ist ein im NOOTS registriertes technisches Verfahren zum Abruf von Nachweisen. Der Data Consumer greift auf die Registerdatennavigation zu, um die Zuständigkeit für einen Nachweis und die technischen Verbindungsdaten zu ermitteln. Darunter fallen eine Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher Stellen und deren Anwendungssysteme, beispielsweise Onlineanträge, Antragsportale oder Fachverfahren.
Data Consumer EU-Ausland / Evidence Requester Fremd-system

Öffentliche Stellen der EU-Mitgliedstaaten, die NICHT auf die RDN zugreifen. Die entsprechenden Stellen bedienen sich der Intermediären Plattform, um über diese Nachweise bei deutschen Stellen abzurufen. Die Intermediäre Plattform ermittelt die Zuständigkeit für einen Nachweis und die technischen Verbindungsparameter.

Hinweis: Im europäischen OOTS wird der Data Consumer als Evidence Requester bezeichnet.
Intermediäre Plattform Fremd-system

Infrastrukturkomponente, die den Nachweisabruf von Evidence Requestern aus dem EU-Ausland entgegennimmt und an Data Provider weitervermittelt. Aus Sicht des NOOTS nimmt die Intermediäre Plattform die Rolle eines Data Consumers ein und nutzt daher dieselbe Schnittstelle wie der Data Consumer.

Werden in Deutschland Nachweise aus dem europäischen Ausland benötigt, wenden sich deutsche Data Consumer direkt an die für sie zuständige Intermediäre Plattform (ggf. gibt es nur eine).
Pflegeverantwortliche für Nutzende/ Rechte Nutzende/ Pflegeclient

Für die Verwaltung von Nutzenden und Rechten zuständige Stelle (RDN-Administration).

Hinweis: Mit der geplanten Einführung eines zentralen IAM (siehe 5.4 ANN-003) werden Teile dieser Pflegeverantwortung, soweit sie den Zugriff technischer Systeme auf die RDN betreffen, in IAM verschoben.
Pflegeverantwortliche Nachweistypen Öffentliche Stelle, ggfs. unterstützt durch ein Anwendungssystem Öffentliche Stelle, die verwaltet, welche Nachweistypen es gibt und welche Zuständigkeitsparameter je Nachweistyp erforderlich sind.
Pflegeverantwortliche Data Provider Öffentliche Stelle, ggfs. unterstützt durch ein Anwendungssystem Öffentliche Stelle, die verwaltet, welche Data Provider für welche Nachweise zuständig sind, welches Vertrauensniveau für einen Nachweistyp erforderlich ist, ob die IDNr. (bzw. beWiNr) verwendet werden kann, über welche Service-ID der technische Dienst eindeutig identifiziert werden kann und in welchen Formaten mit welchen Schemata der Nachweis vom technischen Dienst angeboten wird. Des weiteren werden für jeden technischen Dienst die Verbindungsparameter für den Aufbau einer sicheren, verschlüsselten Kommunikationsverbindung verwaltet bzw. die notwendigen Informationen mit denen diese Verbindungsparameter ggf. bei Transporttechnologie spezifischen Verzeichnissen durch die RDN abgerufen werden können. Von den Data Providern bezogene Informationen werden durch diese Pflegeverantwortlichen qualitätsgesichert.
Bestehendes Zuständigkeitsverzeichnis Ein oder mehrere Fremdsysteme Bestehendes Zuständigkeitsverzeichnis, aus dem Zuständigkeitsinformationen ganz oder zum Teil in die RDN übernommen werden können. Zuständigkeitsinformationen sind Werte oder Wertebereiche für die Zuständigkeitsparameter je zuständiger Behörde, über deren Gesamtheit eine eindeutige Ermittlung der zuständigen Behörde und des technischen Dienstes möglich ist.
Open Data Nutzer Zu klären Noch zu bestimmende, öffentlich zugängliche Plattform, in der die Zuständigkeitsinformationen der RDN publiziert werden, sofern diese keiner Sichtbarkeitseinschränkung unterliegen.

5.5.4 Anwendungsfälle der Registerdatennavigation

Beschreibung von Anwendungsfällen, für deren Erfüllung die Registerdatennavigation benötigt wird.

5.5.4.1 Verbindungsparameter für Nachweis abrufen

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Nutzung der Registerdatennavigation zur Ermittlung eines zuständigen Data Providers und seiner Verbindungsparameter.

Tabelle AD-NOOTS-07-04: Anwendungsfall 1: Verbindungsparameter für Nachweis abrufen

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 1 [UC_1]
Verbindlichkeit Muss
Akteure Data Consumer
Vorbedingung/ auslösendes Ereignis

Ein Data Consumer benötigt einen Nachweis.

Der gesuchte Nachweistyp sowie die zur Ermittlung der Zuständigkeit notwendigen Zuständigkeitsparameter sind bereits bekannt.
Nachbedingung/ Ergebnisse

Der Data Consumer erhält

  • Behördenbeschreibung (für XNachweis / Vermittlungsstelle benötigte Informationen zum Data Provider)

  • Information über das erforderliche Vertrauensniveau,

  • den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes,

  • die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr),

  • sowie die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata.

Zur Service-ID erhält der Data Consumer die Verbindungsparameter des technischen Dienstes. Die Verbindungsparameter umfassen alle Informationen, die für den Abruf eines Nachweises über den nationalen Once-Only Standard erforderlich sind. Das sind bspw. die URL des Endpunkts sowie Informationen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Data Consumer und Data Provider.

Standardablauf

1. Der Data Consumer sendet eine Anfrage an die Registerdatennavigation und übermittelt den gesuchten Nachweistyp und notwendige Zuständigkeitsparameter.

2. Die RDN prüft, ob der Aufrufer für den Zugriff autorisiert ist.

3. Die Registerdatennavigation ermittelt die zuständige Behörde, deren Behördenbeschreibung, Information über das erforderliche Vertrauensniveau, den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes, die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr), sowie die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata.

4. Der Data Consumer sendet eine Anfrage an die Registerdatennavigation mit der Service-ID des zuständigen technischen Dienstes.

5. Die Registerdatennavigation ermittelt die technischen Verbindungsparameter für den Aufbau einer sicheren, verschlüsselten Kommunikationsverbindung.

Alternativer Ablauf

In Schritt 1 des Standardablaufs wurden nicht alle Informationen übermittelt, die für die Ermittlung der zuständigen Behörde benötigt werden.

2a. Die RDN wirft eine Exception. Darin übermittelt sie, welche Zuständigkeitsparameter für die Ermittlung der zuständigen Behörde erforderlich sind.

3a. Der Data Consumer erhebt die fehlenden Zuständigkeitsparameter.

4a. Der Data Consumer sendet erneut die Anfrage aus Schritt 1, ergänzt um die zusätzlich erhobenen Zuständigkeitsparameter aus Schritt 3a.

5a. Weiter mit dem Standardablauf Schritt 2.

Nutzungshäufigkeit Für jeden Nachweisabruf aus der Leistungsverwaltung im nationalen Kontext und perspektivisch auch für Nachweisabrufe aus der Eingriffsverwaltung notwendig.

5.5.4.2 Verbindungsparameter für Nachweis abrufen mit bekannter Behörde

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Nutzung der Registerdatennavigation für den Abruf von Informationen zu einem technischen Dienst sowie dessen technische Verbindungsparameter, über die der gesuchte Nachweis abgerufen werden kann. Dieser Anwendungsfall ist bspw. für Fälle in der Eingriffsverwaltung vorgesehen, bei denen die zuständige Behörde bekannt ist, oder über einen anderen Mechanismus als die RDN ermittelt wird.

Tabelle AD-NOOTS-07-05: Anwendungsfall 2: Verbindungsparameter für bekannte Behörde abrufen

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 2 [UC_2]
Anmerkung Dieser Anwendungsfall ist im nationalen Kontext relevant. Er dient dazu, die Umstellung von Verfahren der Eingriffsverwaltung auf das NOOTS zu unterstützen, die bisher direkt das DVDV nutzen.
Verbindlichkeit Soll
Akteure Data Consumer (Eingriffsverwaltung)
Vorbedingung/ auslösendes Ereignis

Ein Data Consumer benötigt einen Nachweis.

Die für diesen Nachweis zuständige Behörde ist bereits bekannt und soll oder kann nicht erneut ermittelt werden. Der gesuchte Nachweistyp ist bekannt.
Nachbedingung/ Ergebnisse Der Data Consumer erhält
  • Behördenbeschreibung (für XNachweis / Vermittlungsstelle benötigte Informationen zum Data Provider)

  • Information über das erforderliche Vertrauensniveau,

  • den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes,

  • die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr),

  • sowie die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata.

Zur Service-ID erhält der Data Consumer die Verbindungsparameter des technischen Dienstes. Die Verbindungsparameter umfassen alle Informationen, die für den Abruf eines Nachweises über den nationalen Once-Only Standard erforderlich sind. Das sind bspw. die URL des Endpunkts sowie Informationen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Data Consumer und Data Provider.

Standardablauf
  1. Der Data Consumer sendet eine Anfrage an die Registerdatennavigation und übermittelt den gesuchten Nachweistyp und die DVDV-Kennung der zuständigen Behörde.

  2. Die RDN prüft, ob der Aufrufer für den Zugriff autorisiert ist.

  3. Die Registerdatennavigation ermittelt zur DVDV-Kennung der zuständigen Behörde: die Behördenbeschreibung, Information über das erforderliche Vertrauensniveau, den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes, die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr), sowie sowie die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata.

  4. Der Data Consumer sendet eine Anfrage an die Registerdatennavigation mit der Service-ID des zuständigen technischen Dienstes.

  5. Die Registerdatennavigation ermittelt für den Sicheren Anschlusskoten die technischen Verbindungsparameter (inkl. Verschlüsselungsparameter)

Alternativer Ablauf Keiner
Nutzungshäufigkeit Mittelfristig für Nachweiseabrufe aus der Eingriffsverwaltung notwendig.

5.5.4.3 Nutzende anlegen und Rechte erteilen

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Einrichtung von Benutzerkonten und Berechtigungen für Data Consumer oder Pflegeverantwortliche zur Nutzung der Registerdatennavigation.

Tabelle AD-NOOTS-07-06: Anwendungsfall 3: Nutzende anlegen und Rechte verteilen

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 3 [UC_3]
Anmerkung Für alle von der RDN angebotenen Dienste muss das aufrufende System authentifiziert und autorisiert werden. Wenn es IAM für Behörden gibt, geht es hier nicht mehr um aufrufende Systeme, sondern nur noch um die Rechte für Pflegeverantwortliche.
Verbindlichkeit Muss
Akteure Pflegeverantwortliche für Nutzende/Rechte
Vorbedingung/ auslösendes Ereignis Zugriffsrechte für ein System bzw. Pflegeverantwortliche, welche(s) die RDN nutzen möchte, müssen eingerichtet oder geändert werden.
Nachbedingung/ Ergebnisse Zugriffsrechte wurden eingerichtet oder geändert.
Standardablauf

1. Die Pflegeverantwortlichen für Nutzende/Rechte übermitteln eine Neuanlage oder Änderung an einem Benutzerkonto.

2. Die Pflegeverantwortlichen für Nutzende/Rechte übermitteln Änderungen an den Rechten, die einem Benutzerkonto zugeordnet sind.

3. Die RDN prüft, ob die Pflegeverantwortlichen für die Änderung autorisiert sind.

4. Die RDN speichert die übermittelten Daten.

Alternativer Ablauf Keiner
Nutzungshäufigkeit Selten

5.5.4.4 Nachweistypen und benötigte Zuständigkeitsparameter pflegen

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Pflege von Nachweistypen und Zuständigkeitsparametern für die Registerdatennavigation.

Tabelle AD_NOOTS-07-07: Anwendungsfall 4: Nachweistypen und benötigte Zuständigkeitsparameter pflegen

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 4 [UC_4]
Anmerkung Für die Ermittlung der Zuständigkeit innerhalb eines Nachweistyps wird ein fester Satz an Zuständigkeitsparametern benötigt, wenn für einen Nachweistyp die Zuständigkeit aufgeteilt ist. Bei Nachweistypen mit ungeteilter Zuständigkeit (nur eine zuständige Stelle) gibt es keine Zuständigkeitsparameter. Über diesen Anwendungsfall wird gepflegt, welche Nachweistypen in der RDN bekannt sind und welche Zuständigkeitsparameter je Nachweistyp benötigt werden.
Verbindlichkeit Muss
Akteure Pflegeverantwortliche für Nachweistypen
Vorbedingung/ auslösendes Ereignis Die von der RDN unterstützten Nachweistypen sollen ergänzt oder geändert werden und/oder die für die Auflösung der Zuständigkeit erforderlichen Zuständigkeitsparameter eines Nachweistyps sollen ergänzt oder geändert werden.
Nachbedingung/ Ergebnisse Die Nachweistypen und Zuständigkeitsparameter werden aktualisiert. Alle Zuständigkeiten im Datenbestand der RDN sind konsistent mit den Nachweistypen und Zuständigkeitsparametern.
Standardablauf

1. Die Pflegeverantwortlichen übermitteln Änderungen an den Nachweistypen und/oder an den Zuständigkeitsparametern, die für einen Nachweistyp benötigt werden. Zusätzlich übermitteln die Pflegeverantwortlichen ein Datum (Stichtag), zu dem die Änderungen wirksam werden sollen.

2. Die RDN prüft, ob die Änderungen in Konflikt mit dem bestehenden Datenbestand stehen und löst ggfs. eine Bereinigung der Konflikte aus. Die Umsetzung der Konfliktbereinigung ist noch zu klären.

3. Nach Auflösung der Konflikte werden für die zu ändernden Einträge im bestehenden Datenbestand ein Gültigkeitsende (Stichtag - 1) ergänzt und neue Einträge mit den Änderungen und dem Gültigkeitsbeginn (Stichtag) in den Datenbestand übernommen.

Alternativer Ablauf Keiner
Nutzungshäufigkeit Selten

5.5.4.5 Zuständigkeiten, Nachweistyp- bzw. dienstspezifische Informationen sowie Verbindungsparameter pflegen

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Pflege von Zuständigkeiten, Nachweistyp spezifischen Informationen (erforderliches Vertrauensniveau), dienstspezifischen Informationen (Service-ID, Verwendbarkeit der IDNr. (bzw. beWiNr), Formate und Schemata) sowie Verbindungsparametern für die Registerdatennavigation. Siehe auch Anwendungsfall 6 als Alternative.

Tabelle AD-NOOTS-07-08: Anwendungsfall 5: Zuständigkeiten, Nachweistyp- bzw. dienstspezifische Informationen sowie Verbindungsparameter pflegen

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 5 [UC_5]
Anmerkung Dieser Anwendungsfall soll die Pflege von Zuständigkeiten, Nachweistyp- bzw. dienstspezifischen Informationen sowie Verbindungsparametern ermöglichen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Pflegeprozesse ist zu klären, wer die Pflege verantwortet und welche IT-Unterstützung (Pflegeclient, Self-Service-Portal, etc.) dabei zum Einsatz kommt.
Verbindlichkeit Muss
Akteure Pflegebeauftragter des Data Provider
Vorbedingung/ auslösendes Ereignis

Ein Data Provider ist bereit, einen elektronischen Nachweistyp im Rahmen seiner Zuständigkeit zu liefern und möchte, dass diese über das NOOTS abgerufen werden können.

Nachweistyp und Zuständigkeitsparameter sind in der RDN bereits bekannt.

Nachbedingung/ Ergebnisse

Die Daten der RDN sind aktualisiert.

Aufrufe des UC_1 liefern von nun an die von den Data Providern übermittelten Informationen sowie die Verbindungsparameter, wenn der entsprechende Nachweistyp und die entsprechenden Zuständigkeitsparameter übergeben werden.
Standardablauf
  1. Der Pflegebeauftragte des Data Provider übermitteln an die RDN,

    • für welchen Nachweistyp, und welche Ausprägungen der Zuständigkeitsparameter ein Data Provider zuständig ist,

    • Information über das erforderliche Vertrauensniveau,

    • die Behördeninformation (oder einen eindeutigen Identifier für den Abruf der entsprechenden Informationen in einem geeigneten Verzeichnis, z.B. DVDV),

    • den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes,

    • die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr),

    • die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata.

    • Er übermittelt des Weiteren die Verbindungsparameter des technischen Dienstes (oder einen eindeutigen Identifier für den Abruf der entsprechenden Informationen in einem geeigneten Verzeichnis, z.B. DVDV).

    • Zusätzlich übermitteln die Pflegeverantwortlichen ein Datum (Stichtag), zu dem die Änderungen wirksam werden sollen.

  2. Die RDN prüft, ob der Pflegebeauftragter des Data Provider für die Pflege der Zuständigkeit berechtigt ist.

  3. Die RDN prüft, ob die übermittelten Zuständigkeitsinformationen konform zu den für den Nachweistyp festgelegten Zuständigkeitsparametern sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung abgelehnt.

  4. Die RDN ergänzt für die zu ändernden Einträge im bestehenden Datenbestand ein Gültigkeitsende (Stichtag - 1) und erzeugt neue Einträge mit den Änderungen und dem Gültigkeitsbeginn (Stichtag) im Datenbestand.

Alternativer Ablauf Keiner
Nutzungshäufigkeit Selten

5.5.4.6 Bestehende Zuständigkeiten, Verbindungsparameter etc. importieren

Dieser Anwendungsfall beschreibt die Möglichkeit eines Imports von Zuständigkeiten, Verbindungsparametern und weiteren benötigten Informationen (siehe Anwendungsfall 5) aus bereits existierenden Datenquellen.

Tabelle AD-NOOTS-07-09: Anwendungsfall 6: Bestehende Zuständigkeiten, Verbindungsparameter etc. importieren

Anwendungsfall ID Anwendungsfall 6 [UC_6]
Anmerkung

Es ist fachlich zu klären, für welche Fachdomänen geeignete Quellen für einen Import von Zuständigkeiten und/oder weiteren benötigten Informationen (siehe Anwendungsfall 5) sowie Verbindungsparametern existieren. Bekannte Kandidaten sind:

  • PVOG

  • DVDV-Schlüsselkonzepte

Ziel ist es, eine Mehrfachpflege von Zuständigkeiten und Verbindungsparametern zu vermeiden.

Verbindlichkeit Kann
Akteure

Je nach Auslegung des Importmechanismus

  • Bestehendes Zuständigkeitsverzeichnis

  • RDN

Vorbedingung/ auslösendes Ereignis Ein Import wird manuell oder zeitgesteuert ausgelöst.
Nachbedingung/ Ergebnisse Die RDN kann zuständige Behörden anhand der importieren Zuständigkeiten ermitteln und erforderliche Informationen für den Nachweisabruf liefern.
Standardablauf
  1. Das bestehende Zuständigkeitsverzeichnis übermittelt Zuständigkeiten und/oder weitere benötigte Informationen und/oder Verbindungsparameter.

  2. Die RDN prüft, ob die übermittelten Zuständigkeitsinformationen konform zu den für den Nachweistyp festgelegten Zuständigkeitsparametern sind. Datensätzen, bei denen diese nicht konform sind, werden ausgesteuert und einer manuellen Prüfung zugeführt.

  3. Die RDN integriert die übermittelten Informationen in den eigenen Datenbestand. Gegebenenfalls müssen dabei weitere Informationen, wie Gültigkeitsdatum, Fachdomäne etc. angegeben werden, damit die Informationen korrekt zugeordnet werden können.

Alternativer Ablauf Keiner
Nutzungshäufigkeit Offen

5.5.5 Liste der funktionalen Anforderungen

Auflistung der fachlichen Anforderungen an die Registerdatennavigation. Die Anforderungen sind wie folgt priorisiert:

  • Hoch: Anforderung wird für die initiale Inbetriebnahme des NOOTS benötigt
  • Mittel: Anforderung wird zu einem späteren Zeitpunkt benötigt

Tabelle AD-NOOTS-07-10: Registerdatennavigation - Funktionale Anforderungen

ID Anforderung Erläuterung Priorität
[AFO-API-NAT-01] Die RDN muss eine Funktion anbieten, die anhand des übergebenen Nachweistyps und weiterer Zuständigkeitsparameter die Beschreibung der zuständigen Behörde, Information über das erforderliche Vertrauensniveau, den Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes, die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr), sowie die von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata ermittelt.

Im Rahmen der Umsetzungskonzeption ist ein geeigneter Identifikator für Nachweistypen festzulegen und zu klären, wie dessen Pflege erfolgt. Als mögliche Quelle kann die Registerlandkarte des BVA in Betracht gezogen werden.

Welche Zuständigkeitsparameter für welchen Nachweistyp erforderlich sind, ist im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu klären.
hoch
[AFO-API-NAT-01a] Die in [AFO-API-NAT-01] angewendete Zuständigkeitslogik muss eine regionale Zuständigkeit auf Grundlage des Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) oder eines vergleichbaren nationalen Zuständigkeitsschlüssels unterstützen. Ein vergleichbarer nationaler Zuständigkeitsschlüssel ist der Allgemeine Regionalschlüssel (ARS). hoch
[AFO-API-NAT-01b] Die in [AFO-API-NAT-01] angewendete Zuständigkeitslogik soll die Ermittlung der regionalen Zuständigkeit anhand der postalischen Adresse unterstützen. mittel
[AFO-API-NAT-01c] Für die in [AFO-API-NAT-01] ermittelte Behörde soll die RDN eine Beschreibung der Behörde ermitteln. Welche Informationen in der Behördenbeschreibung konkret darzustellen sind, ist im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu klären. Die Behördenbeschreibung sollte alle aus fachlicher Sicht für den Nachweisabruf und die abstrakte Berechtigungsprüfung benötigten Informationen zum Data Provider enthalten. hoch
[AFO-API-NAT-01d] Für die Kombination aus Nachweistyp und die in [AFO-API-NAT-01] ermittelte Behörde soll die RDN eine Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr) ermitteln. Nur wenn die IDNr (bzw. beWiNr) im Register der Behörde eingespeichert wurde, kann die IDNr (bzw. beWiNr) zum Nachweisabruf verwendet werden. Basierend auf dieser Information kann der Data Consumer bspw. für natürliche Personen entscheiden, ob er für den Nachweisabruf die IDNr. per Identitätsdatenabruf ermittelt, oder die Personendaten (Name, etc.) verwendet. hoch
[AFO-API-NAT-01e] Die RDN muss das für den Abruf eines Nachweises erforderliche Vertrauensniveau liefern. Vergleiche dazu die Technische Richtlinie TR-03107-1 “Elektronische Identitäten und Vertrauensdienste im E-Government - Teil 1: Vertrauensniveaus und Mechanismen”. hoch
[AFO-API-NAT-01f] Die RDN muss den Identifier (Service-ID) des zuständigen technischen Dienstes liefern. Über die eindeutige Service-ID wird für das NOOTS eine von der verwendeten Transporttechnologie unabhängige Identifikation des technischen Dienstes ermöglicht. hoch
[AFO-API-NAT-01g] Die RDN muss zum zuständigen Dienst die von diesem Dienst angebotenen Formate, und Schemata liefern. Insbesondere bei dezentralen Registerstrukturen sind Szenarien denkbar, in denen nicht alle Data Provider alle für einen Nachweistyp definierten Formate und/oder Schemata unterstützen. Wo und in welcher Form die verfügbaren Nachweistypen, die für den jeweiligen Nachweistyp zulässigen Formate und Schemata (und ggfs. deren Versionen) verwaltet und publiziert werden, ist im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu klären. hoch
[AFO-API-NAT-02] Die RDN soll einen Dienst anbieten, der anhand des übergebenen Nachweistyps und der für den Nachweis zuständige Behörde alle Informationen ermittelt, die für den Abruf eines Nachweises erforderlich sind (die Anforderungen [AFO-API-NAT-01c] bis [AFO-API-NAT-01g] gelten hier analog)

Dieser Dienst erwartet, dass die zuständige Behörde bereits bekannt ist. Er dient dazu, Verfahren den Umstieg auf das NOOTS zu erleichtern, die bisher direkt das DVDV verwenden und die Zuständigkeit nicht über die RDN neu ermitteln können. Das ist dann der Fall, wenn die Zuständigkeit selbst im Datenbestand des Data Consumer vorliegt (Beispiel: Meldewesen), die für [AFO-API-NAT-01] erforderlichen Zuständigkeitsparameter jedoch nicht vorliegen und auch nicht einfach neu von den Nutzenden erfragt werden können (behördeninitiierte Anwendungsfälle).

Welche ID für die Behörde übergeben werden muss, ist im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu klären. Um eine einfache Umstellung vom DVDV zu ermöglichen, bietet es sich an, dafür die DVDV-Schlüssel zu verwenden.
mittel
[AFO-API-NAT-03] Die RDN muss eine Funktion anbieten, die anhand der Service-ID die Verbindungsparameter des technischen Dienstes ermittelt. Die Verbindungsparameter umfassen alle Informationen, die für den Aufbau einer sicheren, verschlüsselten Kommunikationsverbindung erforderlich sind. Das sind bspw. die URL des Endpunkts sowie Informationen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Data Consumer und Data Provider.

Die erforderlichen Verbindungsparameter werden durch den Nachweisabrufstandard XNachweis [XS-01] und die zu verwendende Transportinfrastruktur definiert.

Unterstützt die Transportinfrastruktur parallel mehrere Transporttechnologien (wie es für Sichere Anschlussknoten geplant ist), muss für jede Transporttechnologie ein eigenes Set an Verbindungsparametern ermittelt werden. Die Service-ID ist Transporttechnologie unabhängig und bildet die Klammer.
hoch
[AFO-API-NAT-04] Falls die RDN die zuständige Behörde nicht zweifelsfrei ermitteln kann, muss sie fehlende Zuständigkeitsparameter in Form einer Exception melden. Dazu muss der gleiche Mechanismus wie in [AFO-EU-API-01] verwendet werden. mittel
[AFO-API-NAT-05] Die RDN soll alle Daten, die nicht schützenswert sind, als Open-Data bereitstellen. Die RDN muss die Daten nicht selbst über eine Schnittstelle im Internet bereitstellen. Es genügt, wenn sie diese auf einer Open-Data Plattform bereitstellt. Im Rahmen der Umsetzungskonzeption ist zu prüfen, ob die Registerlandkarte dazu dienen kann.

Die Daten sollen mit Mitteln des Semantic Web auswertbar sein.

Derzeit sind keine Daten erkennbar, die nicht veröffentlicht werden dürfen und deshalb schützenwert wären.
mittel
[AFO-IMPL-01] Die RDN muss auf dem bestehenden DVDV aufsetzen und dieses um eine weitere Komponente zur Abbildung der Zuständigkeit für Nachweistypen ergänzen. Die Routinglogik soll nicht in das bestehende Datenschema des DVDV übernommen werden. Eine zum bestehenden DVDV redundante Pflege der Behörden soll vermieden werden. Es soll geprüft werden, ob diese Komponente über die Nachnutzung bestehender Zuständigkeitsfinder realisiert werden kann. hoch
[AFO-IMPL-01a] Die Komponente zur Abbildung der Zuständigkeit gemäß [AFO-IMPL-01] soll so gestaltet werden, dass sie perspektivisch nicht nur Zuständigkeiten für Nachweise, sondern auch andere Arten von Zuständigkeiten verwalten kann. mittel
[AFO-IMPL-02] Die RDN muss in der Lage sein, um beliebige Zuständigkeitslogiken erweitert zu werden. Eine Erweiterbarkeit kann durch Konfigurierbarkeit (bspw. in dem abstrakten Parametern P1, P2, ..., Pn per Konfiguration je Nachweistyp bestimmte Bedeutungen, Wertebereiche, Wertelisten etc. zugewiesen werden können) oder durch Softwareentwicklung erfolgen (bspw. neue logische Verknüpfungen von Parametern für einen bestimmten Nachweistyp), sollte aber keine destruktiven Änderungen an den Schnittstellen der RDN erfordern (bspw. Schnittstellen-Erweiterungen nur mit optionalen Parametern oder zusätzlichen Funktionen) mittel
[AFO-PFL-01] Die RDN muss die benötigten Funktionen für eine konsistente Pflege von Zuständigkeitsinformationen für Nachweise implementieren.

Ob dabei ein zentral überwachter Pflegeprozess, wie bisher im DVDV, zum Einsatz kommt oder ein eher dezentraler Self-Service Ansatz nach dem Vorbild von FIT Connect, ist im Rahmen der Umsetzung mit dem Kompetenzteam Recht & Datenschutz und dem für die Governance zuständigen Federführer zu klären.

"konsistent" meint mindestens: Einhaltung von zulässigen Wertebereichen und widerspruchsfrei. Bei sehr komplizierter Zuständigkeitslogik einzelner Nachweistypen müssen eventuell spezielle Funktionen die Überprüfung von Änderungen bei der Pflege unterstützen. Details sind in der Umsetzungskonzeption zu klären.
hoch
[AFO-PFL-01a] Die in [AFO-PFL-01] genannten Zuständigkeitsinformationen müssen stichtagsgenau umgeschaltet werden können. Beispielsweise durch die Zusammenlegung von Behörden können sich Änderungen in den Zuständigkeiten ergeben, die zu einem bestimmten Stichtag wirksam werden. hoch
[AFO-PFL-01b] Falls es geeignete Quellen für Zuständigkeiten gibt und diese bestehenden Zuständigkeitsdaten automatisiert zugeordnet werden können, muss die RDN eine Schnittstelle anbieten, über die Daten importiert werden können. Aus welcher Quelle die Zuständigkeitsinformationen übernommen werden, ist im Rahmen der Ausarbeitung der Pflegeprozesse zu klären. Eine redundante manuelle Pflege soll vermieden werden. mittel
[AFO-PFL-02] Die RDN muss die benötigten Funktionen für eine konsistente Pflege von Informationen eines Data Providers zu einem bestimmten Nachweistyp implementieren: Information über das erforderliche Vertrauensniveau. Wie bei [AFO-PFL-01] sind die Pflegeprozesse mit dem Kompetenzteam Recht & Datenschutz und dem für die Governance zuständigen Federführer zu klären. hoch
[AFO-PFL-02a] Die in [AFO-PFL-02] genannten Informationen müssen je Nachweistyp und Data Provider stichtagsgenau umgeschaltet werden können. Beispielsweise könnte ab einem bestimmten Stichtag die Verwendbarkeit der IDNr. gegeben sein. hoch
[AFO-PFL-02b] Falls es geeignete Quellen für die in [AFO-PFL-02] genannten Informationen gibt und diese bestehenden Einträgen im Datenbestand automatisiert zugeordnet werden können, muss die RDN eine Schnittstelle anbieten, über die Daten importiert werden können. Aus welcher Quelle die Informationen übernommen werden, ist im Rahmen der Ausarbeitung der Pflegeprozesse zu klären. Eine redundante manuelle Pflege soll vermieden werden. mittel
[AFO-PFL-03] Die RDN muss die benötigten Funktionen für eine konsistente Pflege von Informationen eines Data Providers zu einem technischen Dienst implementieren: Beschreibung der zuständigen Behörde, den Identifier (Service-ID) des zuständigen technischen Dienstes), die Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr), von diesem Dienst angebotenen Formate und Schemata, Verbindungsparameter des technischen Dienstes Wie bei [AFO-PFL-01] sind die Pflegeprozesse mit dem Kompetenzteam Recht & Datenschutz und dem für die Governance zuständigen Federführer zu klären. hoch
[AFO-PFL-03a] Die in [AFO-PFL-02] genannten Informationen müssen je technischem Dienst stichtagsgenau umgeschaltet werden können. Beispielsweise könnte ab einem bestimmten Stichtag ein technischer Dienst andere Formate unterstützen. hoch
[AFO-PFL-03b] Falls es geeignete Quellen für die in [AFO-PFL-03] genannten Informationen gibt und diese bestehenden Einträgen im Datenbestand automatisiert zugeordnet werden können, muss die RDN eine Schnittstelle anbieten, über die Daten importiert werden können. Aus welcher Quelle die Informationen übernommen werden, ist im Rahmen der Ausarbeitung der Pflegeprozesse zu klären. Eine redundante manuelle Pflege soll vermieden werden. mittel
[AFO-PFL-04] Die RDN muss alle Änderungen im Rahmen der Pflege revisionssicher protokollieren. hoch

5.6 Facharchitektur

Dieses Kapitel stellt einen empfohlenen Lösungsansatz zur Umsetzung der RDN vor. Es ist nicht als zwingende Vorgabe zu verstehen, sondern als Umsetzungsoption. Darüber hinaus dient es dem vertieften Verständnis der RDN.

5.6.1 Lösungsansatz Registerdatennavigation

Abbildung 5 \"Skizze der RDN-Lösungsarchitektur\" skizziert die Lösung aus Sicht der Registermodernisierung. Die Verortung des DVDV und DVZV innerhalb der RDN soll deutlich machen, dass diese von den Nutzenden der RDN nicht direkt verwendet werden sollen. Dies impliziert jedoch nicht, dass das DVDV in der RDN aufgeht. Gemäß [RMBED-02] bleibt das DVDV als eigenständiges Dienste Verzeichnis erhalten.

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Abb. 05: Skizze der RDN-Lösungsarchitektur

Tabelle AD-NOOTS-07-11: Registerdatennavigation - Bausteine der Lösungsarchitektur

Komponente Aufgabe Anmerkung
Deutsches Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV) Verwaltet die technischen Dienste mit ihren Verbindungsparametern. Das bestehende DVDV soll so weit wie möglich wiederverwendet werden. (IT-PLR Beschluss 2023/38 [IT-PLR-B-10]: "Dabei sollen bestehende Lösungsbausteine des IT-Planungsrats und vorhandene Infrastrukturelemente soweit sinnvoll nachgenutzt werden.")
Deutsches Verwaltungszuständigkeitsverzeichnis (DVZV) Verwaltet Behörden und ihre Zuständigkeiten für Nachweise. Die Bezeichnung DVZV ist ein Arbeitstitel. Er weist darauf hin, dass mit zunehmender Anzahl an Zuständigkeitsverzeichnissen (bspw. PVOG, Zufi) über ein zentrales Verzeichnis nach dem Vorbild des DVDV nachgedacht werden sollte. Das DVZV könnte diese Rolle mittelfristig übernehmen.
NOOTS Dienste Verzeichnis (NDV)

Verwaltet die NOOTS spezifischen Informationen zu den technischen Diensten.

Bspw. Service-ID, Information zur Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr.), erforderliches Vertrauensniveau, die von einem Dienst angebotenen Formate und Schemata, DVDV-Schlüssel und Dienst-URI für den Abruf der Verbindungsparameter.

Im Gegensatz zu DVDV und DVZV ist das NDV nicht auf Wiederverwendbarkeit angelegt und nur für solche Informationen gedacht, für die es sonst kein Verzeichnis gibt und die nur in der RDN für das NOOTS vorgehalten und gepflegt werden müssen.

Es bleibt zu prüfen, ob auf das NDV verzichtet und stattdessen eine auf dem DVDV basierende Lösung sinnvoll ist (ggf. auch als eine auf der Software des DVDV basierende Lösungen - ähnlich wie bspw. bei FIT-Connect). Siehe Offen Punkte [OP-03].
Technische Komponenten

Für den Betrieb des Systems wichtige technische Bausteine wie Logging Systeme, betriebliche Überwachungssysteme, Lastverteiler, etc.

Da die Systeme unabhängig von der konkreten Fachlichkeit der RDN sind, werden sie hier nicht weiter betrachtet.

Das bestehende DVDV verfügt bereits über viele entsprechende Lösungen, die für eine Wiederverwendung der RDN infrage kommen.

Aufrufe zu technischen Komponenten werden der Übersicht halber nicht dargestellt.
Internes Identity and Access Management (IAM) Interne Benutzer- und Rollendatenverwaltung sowie Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismus für alle Nutzenden der RDN.

Wird als Interimslösung benötigt, bis das zentrale IAM für Behörden zur Verfügung steht.

Eine Wiederverwendung des bestehenden IAM des DVDV sollte geprüft werden.

Aufrufe des internen IAM werden der Übersicht halber nicht dargestellt.
Abfrage Orchestrator Führt Abfragen der Zuständigkeit, der Verbindungsparameter etc. aus, indem es Daten des DVZV und des DVDV abfragt und miteinander verknüpft. Diese Komponente stellt die Implementierung der Routing-API dar.
Datenpflege Orchestrator Die Pflege von Zuständigkeitsdaten, Verbindungsparametern etc. muss konsistent zum DVDV und DVZV erfolgen. Diese Komponente ist für die Verteilung von Pflegezugriffen auf beide Verzeichnisdienste und die Wiederherstellung der Konsistenz in Fehlerfällen zuständig.
Admin Orchestrator Übernimmt die Pflege von Nachweistypen und die je Nachweistyp erforderlichen Zuständigkeitsparameter Die Komponente muss insbesondere dafür sorgen, dass durch Pflege an den Nachweistypen keine Inkonsistenzen im Gesamtdatenbestand entstehen.
Datenimporter Modul zum Import von Datenbeständen aus bestehenden Datenquellen. Kümmert sich um Abbildung der übermittelten Daten auf interne Datenstrukturen und Verknüpfung diese mit dem bestehenden Datenbestand.

Für unterschiedliche Datenquellen werden voraussichtlich unterschiedliche Importer benötigt.

Da Datenquellen vermutlich nur Teile des Datenbestands liefern werden (bspw. kennt PVOG den Begriff des Nachweistyps nicht), muss eine Möglichkeit zur Anreicherung der importierten Daten geschaffen werden.
Datenexporter Modul zum Export der Datenbestände in eine noch festzulegende Open Data Plattform.

5.6.2 Entwurfsentscheidungen und Lösungsansätze

Im Zuge der Konzeption einer Lösung wurden verschiedene Lösungsansätze geprüft. Um eine zuverlässige Bewertung durchführen zu können, wurden die lösungsspezifischen Vor- und Nachteile gegenübergestellt sowie Chancen und Risiken abgewogen. Im Folgenden wird der als am meisten tragfähig bewertete Lösungsansatz zur Umsetzung der Registerdatennavigation hergeleitet, der sich bereits in den oben ausgeführten fachlichen Anforderungen widerspiegelt. Zum Zwecke der Transparenz und der Vermeidung von Doppelarbeit sind im Anhang Alternative Lösungsansätze Registerdatennavigation Lösungsvarianten festgehalten, die sich nach eingehender Prüfung als nicht ausreichend tragfähig herausgestellt haben.

5.6.2.1 Entwurfsentscheidungen

Der Lösungsansatz, der als vielversprechend für die Umsetzung der Registerdatennavigation bewertet wurde, setzt auf das DVDV für die Ermittlung von Verbindungsparameter, sieht jedoch den Aufbau einer neuen Komponente DVZV für die Zuständigkeitsermittlung vor. Inwieweit diese neue Komponente auf bestehende Systeme aufbaut, wird in der Umsetzungskonzeption ausgearbeitet. Nachfolgend werden die Entwurfsentscheidungen dargestellt:

5.6.2.1.1 A. Die RDN wird als zentraler Routing-Dienst (Routing As a Service) entwickelt.

Die heterogenen Zuständigkeitslogiken unterschiedlicher Registertypen führen zu einer hohen Komplexität der Zuständigkeitsdaten, wenn alle Zuständigkeitslogiken im selben Datenbestand abgebildet werden müssen. Zudem ist diese auf Dauer schwer wartbar und schwerer weiterzuentwickeln, wenn Data Consumer die Zuständigkeitsinformationen direkt abrufen und interpretieren.

Daher wird eine einfach erweiterbare API vorgesehen, die die jeweilige Zuständigkeitslogik je Registertyp verbirgt und immer nur die für diesen Registertyp relevanten Zuständigkeitsparameter erwartet.

Dadurch wird die Komplexität der Zuständigkeitslogik vor dem Data Consumer verborgen. Zudem kann das interne Datenmodell der RDN nach Bedarf weiterentwickelt werden, ohne dass sich dies auf bestehenden Nutzenden der API auswirkt.

5.6.2.1.2 B. Das DVDV wird genutzt und wird Teil der RDN.

Das DVDV ist als zentrales Dienste Verzeichnis des IT-Planungsrats etabliert. Die Speicherung der Nachweisabrufdienste in einem anderen Dienste Verzeichnis würde dem Anspruch des DVDV als zentrales Dienste Verzeichnis widersprechen. Daher sollte das DVDV als integraler Bestandteil der RDN betrachtet werden. Inwiefern diese Integration technisch vollzogen wird, bleibt der Umsetzungskonzeption überlassen.

5.6.2.1.3 C. Zur Abbildung von Zuständigkeiten wird ein neues Verzeichnis aufgebaut, das DVZV.

Bestehende Zuständigkeitsverzeichnisse oder mithilfe von Schlüssellogiken abgebildete Zuständigkeiten im DVDV bieten nicht den Funktionsumfang, der von der RDN gefordert wird. Die Abbildung von Zuständigkeiten ist entweder auf einzelne Fachdomänen beschränkt (Beispiel: Schlüsselkonzept im Meldewesen) und nicht ausreichend flexibel für die Registermodernisierung oder auf andere Arten von Zuständigkeiten spezialisiert (Beispiel: PVOG für Antragsbearbeitung).

Für die RDN wird daher die Schaffung einer neuen Komponente DVZV unterstellt, die explizit nicht nur für Nachweise ausgelegt werden soll, sondern künftig unterschiedliche Zuständigkeiten abbilden können soll. Hierdurch wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass das DVZV durch Weiterentwicklung einer bestehenden Komponente (bspw. PVOG) geschaffen werden kann. Dies ist Gegenstand der Umsetzungskonzeption der RDN.

D. überarbeitete Entscheidung, siehe Lösungsansätze

5.6.2.1.4 E. Die RDN setzt bei der Pflege von Zuständigkeiten und Nachweisen auf bestehende Quellen.

Vorteile und Begründung: Um das benötigte Zuständigkeitsverzeichnis DVZV aufzubauen, wird die Registerdatennavigation Daten aus bestehenden Quellen importieren oder darauf aufbauen. Dies spart Aufwand bei der Pflege von Zuständigkeitsinformationen und trägt dazu bei, dass bestehende Zuständigkeits- und Nachweisverzeichnisse harmonisiert und aktuell sind.

5.6.2.2 Lösungsansätze

5.6.2.2.1 D. Die RDN bietet dem Data Consumer drei Funktionen an.

Obwohl die Konzeption \"Sicherer Anschlussknoten\" noch nicht abgeschlossen ist, sind auf Grund neuer Anforderungen (siehe [ANN-08] und [ANN-09]) notwendige Änderungen der früheren Entwurfsentscheidung \"D. Die RDN bietet dem Data Consumer zwei Funktionen\" absehbar. Auf Basis der früheren Entwurfsentscheidung wurde zur Berücksichtigung der neuen Anforderungen ein modifizierter Lösungsansatz entwickelt, der im folgenden dargestellt wird:

Die bisher geplanten Funktionen API-NAT-1 (für 5.5.5 [AFO-API-NAT-01]) und API-NAT-2 (für 5.5.5 [AFO-API-NAT-02]) ermittelten die Verbindungsparameter direkt. Nun sollen aber Data Consumer und Data Provider verpflichtend Sichere Anschlussknoten verwenden, welche die Transporttechnologie kapseln. Diesem Umstand geschuldet wird für den zuständigen technischen Dienst zunächst eine Service-ID ermittelt, welche von der Transporttechnologie unabhängig ist. Der Prozessschritt zur Ermittlung der Verbindungsparameter wird aus den Funktionen API-NAT-1 und API-NAT-2 herausgelöst und in eine eigene Funktion API-NAT-3 gepackt. Damit wird die neue Anforderung 5.5.5 [AFO-API-NAT-03] abgedeckt.

Die Schnittstellen der Funktionen sind im Kapitel 5.6.4 Schnittstellen der Registerdatennavigation beschrieben.

5.6.3 Fachliches Datenmodell

Aufgrund neuer Anforderungen (5.5.5 [AFO-API-NAT-01d], 5.5.5 [AFO-API-NAT-01e], 5.5.5 [AFO-API-NAT-01f], [AFO-API-NAT-01g], [AFO-API-NAT-03]) und offener Punkte (insbesondere [OP-03] und [OP-08]) wird das Datenmodell derzeit überarbeitet, eine Veröffentlichung ist mit dem kommenden Release geplant.

5.6.4 Schnittstellen der Registerdatennavigation

Gemäß Lösungsarchitektur in Abbildung 5 \"Skizze der RDN-Lösungsarchitektur\" benötigt die RDN die in der Tabelle aufgeführten Schnittstellen und Export- bzw. Importmechanismen in Verbindung mit anderen Akteuren. Eine direkte Benutzerschnittstelle ist zunächst nicht vorgesehen, könnte aber bei der Umsetzungskonzeption des Pflegesystems als relevant erachtet werden. Es wird die Anbindung von Pflegeclients über die entsprechenden Schnittstellen favorisiert.

Tabelle AD-NOOTS-07-12: Übersicht Schnittstellen der Registerdatennavigation

Name der Schnittstelle Kommunikationspartner der RDN Zweck
API RDN Abfrage Data Consumer RDN-Funktionen für die Vorbereitung eines Nachweisabrufs
Pflege Nachweistypen/ Zuständigkeitsparameter Pflegeverantwortliche für Nachweistypen Pflege
Pflege Dienste und Zuständigkeiten Pflegeverantwortliche für Data Provider Pflege
Benutzeradministration Pflegeverantwortliche für Nutzende/ Rechte Administration der Pflege-Nutzenden
Datenimport-mechanismus Bestehende(s) Zuständigkeitsverzeichnis(se) Pflege: Import von Zuständigkeiten und Verbindungsparameter
Datenexport-mechanismus Open Data Plattform Veröffentlichung der Zuständigkeiten und weiterer Informationen

5.6.4.1 API RDN Abfragen

Wie in Lösungsansatz D beschrieben, wird die RDN API drei Funktionen vorhalten, von denen zwei vom Data Consumer alternativ angefragt werden können, je nachdem, ob diesem die für den Nachweis zuständige Behörde unbekannt (Funktion API-NAT-1) oder bekannt (Funktion API-NAT-2) ist.

Tabelle AD-NOOTS-07-13: Ein- und Ausgabedaten der drei Funktionen der RDN Abfrage API

Funktion Eingabedaten (von Data Consumer) Ausgabedaten (von RDN)
Funktion API-NAT-1 findEvidenceService
  1. Nachweistyp

  2. Zuständigkeitsparameter: Angaben zur regionalen Zuständigkeit, z.B. PLZ oder AGS, ARS, und weitere Parameter nach Bedarf

  1. Behördenbeschreibung (für XNachweis / Vermittlungsstelle benötigte Informationen zum Data Provider)

  2. erforderliches Vertrauensniveau

  3. Service-ID des technischen Dienstes (bspw. UUID)

  4. Information zur Verwendbarkeit der ID-Nr (bzw. beWiNr.)

  5. Liste der Formate und Schemata (OOTSMediaType, URI.DataModelScheme)

Funktion API-NAT-2 findEvidenceServiceByKey
  1. Nachweistyp

  2. Behörden-ID (bspw. DVDV-Schlüssel)

  1. Behördenbeschreibung (für XNachweis / Vermittlungsstelle benötigte Informationen zum Data Provider)

  2. erforderliches Vertrauensniveau

  3. Service-ID des technischen Dienstes (bspw. UUID)

  4. Information zur Verwendbarkeit der ID-Nr (bzw. beWiNr.)

  5. Liste der Formate und Schemata (OOTSMediaType, URI.DataModelScheme)

Funktion API-NAT3 findEvidenceServiceAddress
  1. Service-ID

  1. Liste der Transportbindings

  2. Je Transportbinding: Verbindungsparameter des technischen Dienstes, inkl. Verschlüsselungsparameter

Aufgrund neuer Anforderungen ([AFO-API-NAT-01d], [AFO-API-NAT-01e], [AFO-API-NAT-01f], [AFO-API-NAT-01g], [AFO-API-NAT-03]) und offener Punkte (insbesondere [OP-03] und [OP-08]) werden die Datenflüsse der Funktionen API-NAT-1, API-NAT-2 und API-NAT-3 derzeit überarbeitet, eine Veröffentlichung ist mit dem kommenden Release geplant.

5.6.4.2 Pflege Nachweistypen / Zuständigkeitsparameter

Über diese Funktion erhält der Admin Orchestrator vom Pflegesystem für Nachweistypen mindestens Informationen über:

  • Verfügbare Nachweistypen aus der Verwaltung
    1. für deutsche wie EU Data Consumer
    2. für Nutzende-initiierte wie Behörden-initiierte Nachweisabrufe
  • Benötigte Zuständigkeitsparameter pro Nachweistyp

Es wird also je Nachweistyp festgelegt, welche Zuständigkeitsparameter erforderlich sind.

5.6.4.3 Pflege Dienste und Zuständigkeiten

Über diese Funktion erhält der Datenpflege Orchestrator vom Pflegesystem für nachweisliefernde Stellen (Data Provider) mindestens Informationen über:

  • Bereitgestellte Nachweistypen
  • für jeden Nachweistyp für den bei diesem Data Provider zu nutzenden technischen Dienst:
    • Service-ID des technischen Dienstes (bspw. UUID)
    • Passende Ausprägungen der Zuständigkeitsparameter z.B. für welche Region ein Dienst genutzt werden kann.
    • Information zum erforderlichen Vertrauensniveau
    • Information über die Verwendbarkeit der IDNr. (bzw. beWiNr.)
    • die unterstützenten Formate und Schemata
    • den DVDV-Schlüssel
    • die Organisationskategorie
    • die Dienst-URI (ggf. mehrere, je Transporttechnologie eine)
    • Verbindungsparameter für den Nachweisabruf (ggf. mehrere, je Transporttechnologie ein Set)

Der Datenpflege Orchestrator verteilt dann die erhaltenen Informationen an die verschiedenen Verzeichnisse (DVZV, NDV, DVDV).

5.6.4.4 Benutzeradministration

Mit dieser Funktion werden die zuvor im Pflegesystem angelegten Nutzerprofile in das Identitäts- und Zugriffsmanagement (Identity and Access Management - IAM) der RDN importiert. Die Nutzerprofile bestehen mindestens aus

  • der Bezeichnung der pflegenden Stelle (Behörde oder von ihnen beauftragte Stellen)
  • eindeutige Kennnummer
  • Passwörter oder Zertifikate für den Zugriff
  • gewährte Schreibrechte für die Pflege von Nachweistypen und Daten der Data Provider.

Weiteres ist in der Umsetzungskonzeption in Anlehnung an die Registermodernisierungskomponente "IAM für Behörden" (Kapitel \"Grobkonzept IAM für Behörden\" [AD-NOOTS-05]) zu klären.

5.6.4.5 Datenimportmechanismus

Die für die Zuständigkeitsermittlung notwendigen Informationen liegen zum Teil bereits in anderen Systemen (z.B. Zuständigkeitsfindern) vor. Damit keine redundante Erfassung von Zuständigkeitsinformationen erfolgt, werden im Rahmen der Umsetzungskonzeption geeignete Quellen identifiziert, aus denen die Registerdatennavigation Zuständigkeitsinformationen importieren kann.

Hierfür kann sich eine XZuFi-Schnittstelle eignen, die standardisiert den unabhängigen Austausch von Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen, Onlinediensten, Gebieten, Formularen und den hierfür zuständigen Organisationseinheiten im Kontext von Zuständigkeitsfindern, Bürger- und Unternehmensinformationssystemen und Leistungskatalogen ermöglicht.

5.6.4.6 Datenexportmechanismus

Über diesen Mechanismus werden Informationen zu Zuständigkeiten, Diensten und Verbindungsparametern, sofern sie als nicht schützenswert eingestuft werden, auf einer noch zu definierenden Open Data Plattform im Open-Data Format veröffentlicht. Dies kann in regelmäßigen Intervallen oder bei Änderungen wiederholt werden.

5.7 Technische Aspekte

5.7.1 Datenschutz

Die RDN ermittelt und beauskunftet Zuständigkeitsinformationen sowie technische Verbindungsparameter von Diensten. Für diese Aufgaben muss sie prinzipiell keine Kenntnis der Person haben, für die ein Nachweisabruf getätigt werden soll. Es gibt dennoch drei Bereiche, die potenziell datenschutzrelevant sind:

5.7.1.1 Szenario 1: Zuständigkeitsermittlung lässt Rückschlüsse auf Person zu

Bei Anfragen an die RDN zur behördlichen Zuständigkeit könnten die Angaben zum Nachweistyp, Adresse und ggf. weiterer Parameter der antragstellenden Person in ihrer Kombination so selten sein, dass daraus die Identität der antragstellenden Person abgeleitet werden kann. Dies könnte bei der Beantragung einer seltenen Leistung, für die nur eine eng gefasste Personengruppe anspruchsberechtigt sind, vorkommen. Dem kann begegnet werden, in dem RDN-Abfragen transportverschlüsselt erfolgen müssen, denn Rückschlüsse können nur anhand der Inhalte von RDN-Abfragen gezogen werden.

5.7.1.2 Szenario 2: Personenbezogene Daten im Pflegesystem

Die Pflege von behördlichen Zuständigkeiten oder Nachweisen könnte von verantwortlichen Personen vorgenommen werden, die für diese Aufgabe eindeutig identifizierbar im Pflegesystem angemeldet sind. Deren personenbezogenen Daten sind schützenswert gemäß DSGVO. Dem kann begegnet werden, in dem RDN-Daten über Pflege-Clients gepflegt werden. Die personenbezogenen Daten werden dann allerdings dort gespeichert (d.h. Verlagerung, nicht Vermeidung des Szenarios).

5.7.1.3 Szenario 3: Personenbezogene Daten als Teil von Zuständigkeitsinformationen

Verzeichnisse zu behördlichen Zuständigkeiten, wie das PVOG, enthalten die FIM-Leistungsbeschreibung. Obwohl diese es formell nicht vorsieht, kann es vorkommen, dass in dieser Beschreibung Personen namentlich und ggf. mit Kontaktdaten genannt werden. Bei Integration oder Import von Daten aus diesen Verzeichnissen kann es entsprechend zur Übernahme von personenbezogenen Daten in die RDN kommen. Die RDN sollte ihre Datenhaltung auf relevante Informationen beschränken, Beschreibungen sollten möglichst nicht übernommen bzw. gefiltert werden.

Diese Szenarien sollten im Rahmen der Umsetzungskonzeption bewertet und bei Bedarf durch die Anwendung der DSGVO adressiert werden. Dies schließt auch die personenbezogenen Daten ein, die in Protokollen erfasst werden.

5.7.2 IT-Sicherheit

Während der Konzeption wurde eine vorläufige Einschätzung zum Schutzbedarf vorgenommen. Ausführungen zu der Begründung sind im Anhang Erläuterung zur vorläufigen Einschätzung zum Schutzbedarf zu finden.

Tabelle AD-NOOTS-07-14: Vorläufige Einschätzung zum Schutzbedarf der RDN

IT-Sicherheit

Kategorie Vorläufige Einschätzung zu Schutzbedarf Begründung Resultierende nicht-funktionale Anforderung
Vertraulichkeit Normal

Daten zu behördlichen Zuständigkeiten und Verbindungsdaten zu Diensten bieten wenig Grundlage für Missbrauch und können im Nutzerkreis von Behörden geteilt werden.

Hinweis: Die bestehenden Schutzmechanismen des DVDV bleiben hiervon unberührt.
[NFA_S004]

[NFA_S005]

Integrität Hoch Eine Manipulation der Daten der RDN könnte die Fehlleitung von Nachweisabrufen und damit potenziell Falschausstellung von Nachweisen zur Folge haben und ist aufgrund der Betrugsmöglichkeiten zu vermeiden. [NFA_S001]
Verfügbarkeit Hoch Die RDN muss verlässlich erreichbar sein, da sonst kein Nachweisabruf möglich ist, was zum einen die Leistung der Nutzenden und zum anderen das korrekte Arbeiten der Verwaltung beeinträchtigt. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit Sicherheitsbehörden kritisch. [NFA_Z001]

Die Konkretisierung der IT-Sicherheitsanforderungen, entsprechend den Anforderungen des IT-Grundschutzes, wird in der Projektplanung umgesetzt. Insbesondere ist hier eine Risikoanalyse frühzeitig einzuplanen und ein Sicherheitskonzept in Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erstellen. Dabei müssen Betriebsumgebung sowie das Rechte- und Rollensystem für die Zugriffe auf die RDN den formulierten Schutzzielen entsprechen.

5.7.3 Antwortzeit und Last

Zum aktuellen Zeitpunkt sind weder die Antwortzeiten noch das Lastprofil vorhersehbar. In jedem Fall sollen sie einen synchronen Prozess des Nachweisabrufs ermöglichen. Die dafür nötigen Antwortzeiten des gesamten Nachweisabrufs werden zu einem späteren Zeitpunkt für das NOOTS festgelegt. Zur Anzahl zugreifender Verfahren, deren Nutzungshäufigkeit und zeitliche Verteilung gibt es keine ausreichenden Erkenntnisse.

Daraus lassen sich folgende Konsequenzen ableiten:

  • Eine abschließende Anforderung an Lastfähigkeit und Antwortzeiten ist nicht möglich.
  • Die Lastanforderungen sind mit jeder Zuschaltung weiterer Data Consumer zu überprüfen und die Skalierung der Registerdatennavigation ist entsprechend anzupassen. Initiale Lastanforderungen sind im Folgenden aufgeführt und im Rahmen der Umsetzungskonzeption zu überprüfen.
  • Langfristig ist eine hochgradig automatisiert skalierbare Betriebsumgebung anzustreben, welche auch die erforderliche Elastizität bietet, um Lastspitzen aus Onlineverfahren abzufedern.

5.7.4 Liste der nicht-funktionalen Anforderungen

Tabelle AD-NOOTS-07-15: Registerdatennavigation - Nicht-funktionale Anforderungen

ID Kriterium Anforderung Prüfkriterium
Leistungseffizienz
NFA_L001 Zeitverhalten Im Gesamtverfahren eines Nachweisabrufes muss die Antwort der RDN so schnell durchgeführt werden, dass die Nutzerfreundlichkeit des Gesamtablaufs aufrechterhalten wird. Das genaue Zeitverhalten ist bei Tests in Pilotverfahren und unter Berücksichtigung des Zusammenspiels aller eingesetzten Komponenten zu definieren. Architekturreview, Ende-zu-Ende und Lasttests
NFA_L002 Kapazität

Im regulären Wirkbetrieb muss eine hohe Anzahl an Anfragen pro Sekunde verarbeitet werden.

Eine Abschätzung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Daher muss die RDN einen sukzessiven Ausbau der Kapazität ermöglichen.
Erfolgreiche Durchführung entsprechender Ende-zu-Ende Tests auf einer produktionsnahen Umgebung an allen externen Schnittstellen.
NFA_L003 Skalierbarkeit Das System muss so ausgelegt werden, dass perspektivisch bei Lastspitzen eine automatische Skalierung erfolgen kann. Diese Anforderung ist bei jeder Ausbaustufe, in der weitere Verfahren angebunden werden, zu berücksichtigen. Architekturreview, Lasttests
Zuverlässigkeit
NFA_Z001 Verfügbarkeit Vorläufige Einschätzung: Die Registerdatennavigation muss eine hohe Verfügbarkeit erreichen und perspektivisch zu 99,9% verfügbar sein. Bewertung durch ein Architekturreview

Messungen im Produktivbetrieb
NFA_Z002 Nutzungszeiten Die RDN muss 24/7 nutzbar sein.
NFA_Z003 Reifegrad Die Lösung verwendet ausgereifte Authentifizierungsverfahren wieder, die im NOOTS und EU-OOTS verwendet werden. Bewertung durch ein Architekturreview
NFA_Z003 Fehlertoleranz Die Registerdatennavigation muss Mechanismen zur Wiederherstellung nach vorübergehenden Übertragungsausfällen sicherstellen.
Sicherheit
NFA_S001 Integrität Vorläufige Einschätzung: Es muss eine hohe Integrität (gemäß Schutzbedarf) gewährleistet werden. Bewertung durch ein Sicherheitsaudit
NFA_S002 Nachweisbarkeit Die RDN muss alle Änderungen im Rahmen der Pflege revisionssicher protokollieren. Bewertung durch ein Architekturreview

Erfolgreiche Durchführung eines funktionalen Tests.
NFA_S003 Authentizität Die Authentizität der Nutzenden muss in allen Fällen sichergestellt werden. Bewertung durch ein Architekturreview

Bewertung durch ein Sicherheitsaudit
NFA_S004 Vertraulichkeit Vorläufige Einschätzung: Die Vertraulichkeit wird als normal eingeordnet.

Alle Nutzenden dürfen nur die Daten sehen, für die sie ermächtigt wurden (eine rechtliche Grundlage zur Einsicht der Daten besteht).

Allen Nutzenden werden nur die Funktionen angeboten, die sie auch tatsächlich nutzen dürfen.
Bewertung durch ein Architekturreview

Bewertung durch ein Sicherheitsaudit
NFA_S005 Rollen und Berechtigungen Die RDN muss über ein Rollen- und Rechtesystem verfügen, über das ihre Dienste gemäß der dafür noch zu identifizierenden Schutzziele vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Bewertung durch ein Architekturreview

Bewertung durch ein Sicherheitsaudit
Kompatibilität
NFA_K001 Interoperabilität Unter der Annahme, das Sichere Anschlussknoten sowohl von Data Consumer [ANN-08] als auch von der Registerdatennavigation [ANN-10] genutzt werden, müssen Abfragedienste der RDN aus den Netzen des Bundes (NdB) und aus Landes- und Kommunalnetzen erreichbar sein. Bewertung durch ein Architekturreview
NFA_K002 Interoperabilität Die Dienste der RDN sollen auf einfache Nutzbarkeit ausgelegt werden und auf gängigen Marktstandards aufsetzen. Bewertung durch ein Architekturreview

5.8 Ausblick & Weiterführende Aspekte

5.8.1 Offene Punkte

Tabelle AD-NOOTS-07-16: Offene Punkte relevant für die Konzeption der Registerdatennavigation

ID Offene Punkte
OP-01 Bei mehrstufigen Zuständigkeitslogiken ist zu prüfen, ob der RDN-Mechanismus tragfähig ist. Es fehlt aber bisher an konkreten Beispielen.
OP-02 Die nicht-funktionalen Anforderungen sind anzupassen, sobald nicht-funktionalen Anforderungen auf Ebene der Gesamtarchitektur spezifiziert werden.
OP-03 Für die technischen Dienste müssen neben den Verbindungsparameter weitere Informationen (Verwendbarkeit der IDNr (bzw. beWiNr), Information über das erforderliche Vertrauensniveau, Identifier (Service-ID) des entsprechenden technischen Dienstes, sowie die von einem Dienst angebotenen Formate und Schemata) gespeichert werden können. Es ist zu klären, ob dafür das DVDV geeignet ist, ggf. geeignet erweitert werden kann, oder ob dafür ein zusätzliches NOOTS Dienste Verzeichnis (NDV) in der RDN vorgesehen werden sollte?
OP-04

Mindestens für den HLA-Anwendungsfall 3 (EU Evidence Requester benötigt Nachweis aus Deutschland) muss im zentralen europäischen DSD gepflegt werden, welche Intermediäre Plattform (IP) für einen bestimmten Nachweistyp als Evidence Provider fungiert und welche Formate und Schemata die IP für diesen Nachweistyp unterstützt. Es ist zu prüfen:

  • inwieweit für einen Nachweistyp nur solche Formate und Schemata einzutragen sind, die bei dezentralen Registern von allen / einer Mehrzahl der zuständigen deutschen Register geliefert werden können?

  • ob die in jedem Fall notwendige Pflege der Informationen zu den IPs im zentralen europäischen Data Service Directory (EU-DSD) durch die Aggregation und/oder Synchronisation von RDN-Informationen sinnvoll unterstützt werden kann?

  • ob RDN-Informationen (ggf. aggregiert) automatisch an EU-EB und/oder EU-DSD propagiert werden sollen?

OP-05 Es ist zu prüfen, ob [ANN-05] weiter aufrechterhalten werden kann ("[ANN-05]: Bei Nachweisabrufen aus Deutschland ins EU-Ausland wenden sich deutsche Data Consumer direkt an die für sie zuständige nationale Intermediäre Plattform (ggf. gibt es nur eine). Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die RDN in diesem Fall nur für den Abruf der Verbindungsparameter durch die sicheren Anschlussknoten genutzt wird.")
OP-06 Es könnte bereits bestimmte Stellen (Verzeichnisse, Webseiten, etc.) geben, in denen für eine bestimmte Fachlichkeit die Verteilung der Zuständigkeiten gepflegt wird und nachgeschlagen werden kann. Inwieweit die Informationen solcher Quellen automatisiert in das DVZV übernommen werden können, wäre zu prüfen.
OP-07 Es ist zu klären, ob das IAM für Behörden von Anfang an durch die RDN genutzt werden kann (d.h. IAM für Behörden müsste vor 2025 entwickelt werden).
OP-08 Die Begriffsbildung zu Data Consumer und Data Provider wurde in Q4/2023 geschärft. Es ist zu prüfen, wie sich die neuen Erkenntnisse auf die in diesem Dokument verwendeten Begriffe auswirken und in einem kommenden Release in diesem Dokument stärkere Berücksichtigung finden können.
OP-09 Durch die neuen Anforderungen [ANN-07], [ANN-08] und [ANN-09] sind die Funktionen API-NAT-1 und API-NAT-2 sehr ähnlich. Es ist zu prüfen, ob eine eigene Funktion API-NAT-2 für Anforderung [AFO-API-NAT-02] noch einen Mehrwert bringt.
OP-10 Benötigen die Funktionen API-NAT-1 und API-NAT-2 tatsächlich eine Behördenbeschreibung als Rückgabeparameter, oder besser eine Referenz auf den im IAM gepflegten Teilnehmer?
OP-11 Sollen Nutzerprofile (mit personenbezogenen Daten) in zwei Systemen ("Pflegesystem", "IAM der RDN") gepflegt werden? Oder wäre es günstiger, Zugriffsrechte für Pflege-Clients im IAM für Behörden zu verwalten und die Pflege der RDN-Daten ausschließlich über Pflege-Clients zu realisieren?
OP-12 Muss die RDN im Zugriff beschränkt werden, oder sind die Informationen öffentlich und quasi "jeder" kann lesend darauf zugreifen?

5.8.2 Datenquellen für das Konzept der Registerdatennavigation

Aufbereitung von Datenquellen, die im Rahmen der Lösungskonzeption der Registerdatennavigation bewertet wurden.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP): Die vom Statistischen Bundesamt geführte Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet einen umfassenden Überblick über die in der Verwaltung gehaltenen Datenbestände. Die VIP erfasst hierbei ausschließlich Metadaten. Neben allgemeinen Informationen, etwa zur Registerführung oder technischen und rechtlichen Aspekten, liefert die Plattform detaillierte Beschreibungen zu den in den Datenbeständen erfassten Merkmalen: so z.B. "Familienname" oder \"E-Mail-Adresse".

Quelle: Destatis

Evidence Survey: Erhebung der Europäischen Kommission. Umfasst die für SDG-2 relevanten Leika-Leistungen sowie die abstrakten verfahrensbezogenen Nachweisanforderungen für 20 SDG Verfahren (Batch 1) (ausgenommen Verfahren Nr. 16 Business Procedure und Nr. 21-24 EU-Richtlinien, die erst in Batch 2 bearbeitet werden). Auch Nachweistypen, die jeweils für die einzelnen LeiKa-Leistungen relevant sind, wurden in einem ersten Schritt national bei den Bundesressorts erhoben und liegen ohne verbindliche Abstimmung vor. Für die finale Erhebung der Nachweistypen bedarf es weiterer Abstimmung mit den Vollzugsbehörden / Ländern. Zudem stehen neue Anforderungen seitens der Europäischen Kommission im Raum, die noch in der Klärung mit der Kommission sind. Seitens der Europäischen Kommission wurde noch kein Zeitplan für die Meldung konkreter Nachweistypen aus den Mitgliedstaaten formuliert.

Quelle: Auszug aus dem BMI Evidence Survey Zwischenbericht

Leistungskatalog (LeiKa): Die Abkürzung LeiKa bezeichnet den \"Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung". Der Leistungskatalog stellt ein einheitliches, vollständiges und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen in Deutschland hinweg dar und wird ständig fortgeschrieben. Der LeiKa umfasst derzeit einen Bestand von mehr als 8.000 Einträgen im Katalog des Bausteins Leistungen (Stand: 30.06.2021). Dies beinhaltet alle drei Arten: Leistungsobjekte, Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung sowie Leistungsobjekte mit Verrichtungskennung und Detail.

Quelle: Onlinezugangsgesetz

Deutsches Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV): Das Deutsche Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV) ermöglicht es E-Government-Anwendungen, deutschlandweit sicher und rechtskonform Daten auszutauschen. Das Dienste Verzeichnis ist eine föderale Anwendung des IT-Planungsrats und wurde 2007 zunächst für das elektronische Melderegister entwickelt und im Oktober 2019 von der neuen, flexibleren Version DVDV 2.0 abgelöst. Über 30.000 Fachverfahren bundesweit sind derzeit in dem Verzeichnis registriert. Für Beratung und Weiterentwicklung ist die Koordinierende Stelle DVDV im ITZBund zuständig. Das DVDV wird von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bereitgestellt. Das föderale Prinzip spiegelt sich in der dezentralen Serverstruktur wider, die die Sicherheit und Verfügbarkeit des Datenaustauschs erhöht. In ihrem Kern steht der Bundesmaster, den das ITZBund betreibt. Er ist der einzige Server, an dem die für die Kommunikation relevanten Daten der angeschlossenen Behörden ergänzt und verändert werden können. Jedes Bundesland beauftragt eigens dazu eine Pflegende Stelle. Nur berechtigte Personen können über einen modernen Web-Client auf die zentrale Datenbank zugreifen.

Quelle: ITZBund

XRepository: Mit dem XRepository steht allen E-Government-Vorhaben eine verlässliche Drehscheibe zur Bereitstellung und zum Bezug XÖV-konformer Standards und Codelisten zur Verfügung. Die Plattform wird im Auftrag des IT-Planungsrats durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben.

Quelle: XRepository

Föderales Informationsmanagement (FIM): Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen - bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens - nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.

Quelle: FIM-Portal

Registerlandkarte: Mit der Bereitstellung der Registerübersicht für die Federführenden der Registermodernisierung wurde ein wichtiges Etappenziel in der Entwicklung der Registerlandkarte erreicht. Die Registerübersicht ist eine Access-Datenbank, die zentral fachliche, technische und rechtliche Informationen für die 51 Register nach IDNrG und den damit verbundenen Verwaltungsleistungen übersichtlich darstellt. Damit liefert sie nicht nur nachhaltig wichtige Erfahrungen für das Endprodukt Registerlandkarte; sie ist auch ein wichtiges Planungstool für die Registermodernisierung, welche nicht zuletzt die OZG-Umsetzung forciert. Die Verknüpfung von Leistungen und Registern ermöglicht eine Planung von Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben.

Quelle: BVA

5.8.3 Alternative Lösungsansätze Registerdatennavigation

Die folgenden Lösungsansätze wurden durch das KT Architektur geprüft und für nicht ausreichend tragfähig befunden.

Eigene Routing-Datenbank: Der erste Ansatz sieht vor, alle für die Zuständigkeitsermittlung notwendigen Daten in einer einzigen Routing-Datenbank abzulegen. Innerhalb der Routing-Datenbank würden sich demnach Informationen zu Nachweistypen, den dafür zuständigen Behörden, durch dieses angebotene Diensten und deren technische Verbindungsparameter abgelegt werden. Diese Lösung hätte den Vorteil, dass auf eine verteilte Datenhaltung verzichtet werden kann, was Synchronisations- und Pflegeaufwände reduziert. Zudem könnten Zuständigkeiten einfach modelliert und Zuständigkeitslogiken ohne großen Aufwand erweitert werden. Da dieser Ansatz jedoch auf die Wiederverwendung bestehender Komponenten wie DVDV und PVOG verzichtet und einen redundanten Datenbestand aufbauen würde, wäre dieser Ansatz nicht konform zur Strategie des IT-Planungsrats.

DVDV erweitert um Routingdaten: Der zweite Ansatz sieht vor, die im DVDV geführten Einträge zu Behörden, die durch Behörden angebotenen Dienste und deren technischen Verbindungsparameter wiederzuverwenden und um Routingdaten zu erweitern, die zur Ermittlung der Zuständigkeit notwendig sind. Neben den Informationen des DVDV könnten zudem vorhandene Replikationsmechanismen und das DVDV-Pflegekonzept nachgenutzt werden. Ein weiterer Vorteil ist die einfache Modellierung von Zuständigkeiten und die aufwandsarme Erweiterbarkeit der Zuständigkeitslogik. Auch würde diese Lösung keine eigene Datenhaltung benötigen, da die Zuständigkeitsdaten im DVDV ergänzt werden würden. Dies jedoch hätte eine umfangreiche und aufwendige Erweiterung des DVDV zur Folge. Auch würde auf die Verwendung von bereits im PVOG geführten Zuständigkeitsdaten verzichtet werden, was zu einem doppelten Pflegeaufwand führt und deshalb als nicht erstrebenswert bewertet wird.

DVDV mit erweiterter Schlüssellogik: Dieser dritte Ansatz sieht vor, die im DVDV geführten Einträge zu Behörden, die durch Behörden angebotene Dienste und deren technischen Verbindungsparameter wiederzuverwenden und Zuständigkeiten über eine Erweiterung der Schlüssellogik abzubilden. Auch hier wäre der Vorteil, dass eine zentrale Datenhaltung im DVDV zum Tragen kommen würde und dass bereits etablierte Replikationsmechanismen und das DVDV*-Pflegekonzept nachgenutzt werden könnten. Im Rahmen der Bewertung wurde jedoch festgestellt, dass die Erweiterung der Schlüssellogik an sich sehr aufwändig und zum Teil unzureichend ist, wenn es um die Abbildung komplexer Zuständigkeiten geht.

5.8.4 Alternativer Lösungsansatz API RDN Abfrage

Betrachtet, jedoch verworfen, wurde folgende Alternative der vollständigen Bündelung der beiden Prozessschritte in einer einzigen Schnittstellen-Funktion, die von allen Data Consumern zu nutzen wäre:

C:\af48702220e86b591d384d0afa9de5aa
Abb. 6: Registerdatennavigation API mit gebündelter Funktion

Registerdatennavigation API mit gebündelter Funktion

Der Vorteil dieser vollständigen Bündelung liegt darin, dass für das Nutzen der Registerdatennavigation ein einheitlicher Aufruf implementiert werden muss, was Aufwand auf Seiten der Data Consumer und der RDN spart. Als entscheidend nachteilig bewertet wurde aber, dass in Fällen, in denen Prozessschritt 1 aufgrund fehlender Zuständigkeitsparameter vom Data Consumer nicht durchlaufen werden kann, die gebündelte Funktion für diese Nutzergruppe nicht genutzt werden kann.

5.8.5 Erläuterung zur vorläufigen Einschätzung zum Schutzbedarf

5.8.5.1 Vertraulichkeit

Wie in Kapitel 5.7.1 Datenschutz ausgeführt, ist die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die RDN eine Ausnahme, weshalb hier ein geringes Risiko für die Verletzung der Vertraulichkeit für Personen entsteht.

Bei den Daten zur behördlichen Zuständigkeit ist davon auszugehen, dass es sich um öffentliche Datenbestände handelt, die auch in anderen Quellen nachzulesen und deshalb nicht als vertraulich einzustufen sind. Technische Verbindungsparameter sind ebenfalls unkritische Informationen innerhalb des Nutzerkreises von Behörden.

Um den Zugriff ausschließlich Behörden zu ermöglichen, muss die Authentizität der nachfragenden Stellen zweifelsfrei belegbar sein und auf ihre Zugangsberechtigung geprüft werden. Dabei kann, analog zum IAM für Behörden, eine Differenzierung der Behörden vorgenommen werden. Sicherheitsbehörden und ihre Daten haben ggf. höhere Anforderungen an die Vertraulichkeit, die in der Umsetzungskonzeption berücksichtigt werden müssen; in diesem Fall wäre die Einschätzung ggf. anzupassen.

Einschätzung zu Vertraulichkeit: Normal

5.8.5.2 Integrität

Angriffsszenario 1: Korruption der RDN-Datenbestände

Ein Angreifer verschafft sich Zugang zur RDN und manipuliert dort Datenbestände, beispielsweise die Verbindungsdaten zu technischen Diensten. Auf diese Weise können Nachweisabrufe entweder nicht erfolgreich abgeschlossen oder auf unbefugte Server geleitet werden, wodurch sich zwei Betrugsmöglichkeiten ergeben:

  • Möglichkeit 1: Die personenbezogenen Daten des Nachweisabrufs geraten in unbefugte Hände und geben dem Angreifer Rückschlüsse auf die Antragstellenden.
  • Möglichkeit 2: Die unbefugte Stelle stellt gefälschte Nachweise aus. Damit wäre es den Antragstellenden möglich, sich auf Grundlage falscher Nachweise Leistungen zu erschleichen, was wirtschaftliche Konsequenzen für die Verwaltung hat.

Angriffsszenario 2: Abfangen und Verändern von RDN-Auskünften

Ein Angreifer fängt die Antwort der RDN an einen Data Consumer ab und manipuliert die gesendeten Informationen, z.B. zu den technischen Verbindungsdaten eines Dienstes. In der Folge wird der Nachweisabruf des Data Consumer an eine unbefugte Stelle geschickt, woraus sich die zwei unter Angriffsszenario 1 geschilderten Möglichkeiten mit ihren datenschutzrelevanten, wirtschaftlichen und vertrauenseinbüßenden Folgen ergeben.

Einschätzung zu Integrität: Hoch

5.8.5.3 Verfügbarkeit

Die RDN wird für Nachweisabrufe im Kontext von Bürgeranträgen auf Verwaltungsleistungen oder behördeninternen Verfahren eingesetzt. Ein Ausfall der RDN hätte eine Verzögerung oder einen Abbruch der Nachweis-Bereitstellung und somit der damit im Zusammenhang stehenden Antragstellungen oder Behördenprozesse zur Folge.

Zwar könnten im Notfall bei längerem Ausfall alternative Papier-gebundene Wege der Nachweisübermittlung genutzt werden, dies würde aber bei den Nutzenden zu Vertrauensverlust und Frustration mit dem neuen System führen und ist daher soweit es geht zu vermeiden.

Sollten Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Registermodernisierung nutzen wollen und eigene, strengere Anforderungen an die Verfügbarkeit der RDN-Dienste stellen, wäre die hier gefasste Einschätzung neu zu bewerten.

Einschätzung zu Verfügbarkeit: Hoch